Ergebnis 1 bis 15 von 27

Thema: Führungskräfte bei der FF

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    04.01.2008
    Beiträge
    265
    ist in RLP nicht der örtliche Bürgermeister ,Verbands- oder Oberbürgermeister der höchste der Feuerwehr?? klar macht die fachliche Arbeit sein Wehrleiter aber er ist sein Chef, oder ist der Grundlehrgang in dem man sowas lernt doch solange her?? grübel.

  2. #2
    Registriert seit
    24.06.2006
    Beiträge
    552
    Zitat Zitat von Astra12 Beitrag anzeigen
    ist in RLP nicht der örtliche Bürgermeister ,Verbands- oder Oberbürgermeister der höchste der Feuerwehr?? klar macht die fachliche Arbeit sein Wehrleiter aber er ist sein Chef, oder ist der Grundlehrgang in dem man sowas lernt doch solange her?? grübel.
    Ja, richtig,der Verbandsbürgermeister ist der Chef der Feuerwehr, dieser gibt den posten allerdings an den Wehrleiter ab. Wenn es aber um gewisse Entscheidungen geht steht der Bürgermeister natürlich trotzdem über dem Wehrleiter.
    ---------
    / <Radom> \
    |__________|
    \.. Meister../
    |________|

  3. #3
    Registriert seit
    04.01.2008
    Beiträge
    265
    Zitat Zitat von FirefighterDahn Beitrag anzeigen
    Ja, richtig,der Verbandsbürgermeister ist der Chef der Feuerwehr, dieser gibt den posten allerdings an den Wehrleiter ab. Wenn es aber um gewisse Entscheidungen geht steht der Bürgermeister natürlich trotzdem über dem Wehrleiter.

    genau, wer da garnix zu sagen hat ist der KFI, weil Gemeinden in RLP selbstverwaltend sind (kam bisher auch immer nur beratend dazu), so habe ich das noch im Ohr(kann aber auch zulange her sein)

  4. #4
    Registriert seit
    08.10.2004
    Beiträge
    323
    Zitat Zitat von Astra12 Beitrag anzeigen
    genau, wer da garnix zu sagen hat ist der KFI, weil Gemeinden in RLP selbstverwaltend sind (kam bisher auch immer nur beratend dazu), so habe ich das noch im Ohr(kann aber auch zulange her sein)
    stimmt so nicht mehr. Wer den Einsatz leitet ist von der jeweiligen Alarmstufe und somit von der Größe des Schadensereignisses abhängig. In RLP kommen derzeit 6 Alarmstufen zur Anwendung. Moment - nicht den Kopfschüttel ..

    Stufe 1: EL ist ein Gruppenführer / Wehrführer oder höher. Muss kein Wehrleiter sein.
    Die Führungseinheit wäre somit ggf. ein Melder

    Stufe 2: EL ist der Wehrleiter ( wenn er übernimmt) was in der Regel aber der Fall ist.
    Führungseinheit ggf. eine Führungsstaffel der jeweiligen Verbandsgemeinde.

    Stufe 3: EL ebenfalls der Wehrleiter. Hier nimmt die Führungstaffel auf jeden Fall ihren Dienst auf, UND der KFI kommt beratend hinzu. ( wird auf jeden Fall Alarmiert)

    Stufe 4: EL ist der KFI.
    Führungseinheit ist die (in RLP) sogenannte Führungsgruppe TEL (Technische Einsatzleitung) die für das gesammte Kreisgebiet zuständig ist.

    Stufe 5.1: EL ist der Landrat im Kreisgebiet oder der Oberbürgermeister in Kreisfreien Städten.
    Führungseinheit ist ebenfalls Führungsgruppe TEL ( KFI beratend..)

    Stufe 5.2: EL wie bei 5.1, jedoch wird die Führungseinheit mit der Führungseinrichtung zusammegelegt. Das ganze nennt sich dann Katastrophenschutzstab im IUK Lagezentrum.

    Ihr seht, das ganze ist von mehreren Faktoren Abhängig wer letzlich den Einsatz Leitet.

    Wenn´s mehr interessiert wie es in RLP abläuft kann sich hier informieren:
    http://www.lfks-rlp.de/new07/downloads/FueRi.pdf


    Gruß Dirk
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  5. #5
    Registriert seit
    04.01.2008
    Beiträge
    265
    ahja, danke

    siehste ,wieder was gelernt.

  6. #6
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Dann dröseln wir das doch für Niedersachsen mal auf:


    • Ortsbrandmeister: Leiter der Ortsfeuerwehr
    • Stützpunktbrandmeister: Leiter der Stützpunktwehr (Bestehend aus der Ortswehr als Stützpunkt, die er als Ortsbrandmeister leitet und den weiteren, meist 3-4, zugeordneten Ortswehren
    • Schwerpunktbrandmeister: Leiter der Ortswehr, die als Schwerpunktwehr ausgerüstet ist, (idR der Ort, der der Gemeinde oder Stadt den Namen gibt - ausser Gemeinde Isernhagen in NDS, da ist der Schwerpunkt Altwarmbüchen, da sich der "Geldadel" bei der Gebietsreform geweigert hat die Gemeinde Altwarmbüchen zu nennen...)
    • Stadt-/ Gemeindebrandmeister: Leiter der Feuerwehr einer Stadt oder Gemeinde - also der eigentliche Leiter und Führungsdienstgrad, denn es gibt nur EINE Freiwillige Feuerwehr pro Stadt oder Gemeinde, alle unter dem Stadtbrandmeister sind nur organisatorische Hilfskräfte!
    • Brandschutzabschnittbrandmeister: Leiter des Brandschutzabschnittes. Ihm Unterstehen mehrere Stadt- /Gemeindebrandmeister
    • Kreis-/Regionsbrandmeister: Leiter der Feuerwehr eines Landkreises / Region. Ihm unterstehen alle Stadt-, Gemeinde- und Brandschutzabschnittbrandmeister. (Ausser in der Region Hannover - da glaubt der Leiter der BF der Stadt Hannover immernoch er wäre auch der Chef der Freiwilligen Feuerwehr...)
    • (Bezirksbrandmeister: Leiter des Feuerwehren eines Regierungsbezirkes (die Regierungsbezirke sind abgeschafft))
    • Regierungsbrandmeister: Den 10 Regierungsbrandmeistern unterstehen in den 6 Aufsichtsbereichen jeweils mehrere Kreisbrandmeister (Aufsichtsbereich Hannover: Regionsbrandmeister Keitel hat nicht den Dienstrang eines Regierungsbrandmeisters, da der Aufsichtsbereich nur aus einem Kreis, der Region Hannover, besteht)
      Der Dienstrang "Regierungsbrandmeister" ist der Höchste Dienstrang im Land Niedersachsen, der von den Freiwilligen Feuerwehren vergeben werden kann, daher trägt auch der Präsident des LFV diesen Dienstrang.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  7. #7
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    4.425
    Hey Akkon!

    Seit wann gibt es denn Stützpunkt- und Schwerpunktbrandmeister? Ist mir völlig neu. Was haben die denn für einen Dienstgrad als Schulterstücke? Also soetwas haben wir hier auf weiter Flur (auch Nachbarlandkreise) nicht.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  8. #8
    Registriert seit
    31.01.2007
    Beiträge
    344

    Ich wollte....

    ... das Posting eines bestimmten Moderatoren eigentlich erst "aufdröseln", wie er es selbst nannte. Allerdings habe ich heute nicht so viel Zeit eine derartig fehlerhafte Abhandlung zu kommentieren bzw. zu korregieren.

    Ich rate daher, nicht nur den Usern allgemein sondern auch und vor allem dem betreffenden Moderator, doch einmal Einsicht in das Niedersächsische Brandschutzgesetzt zu nehmen.

    Interessant und korrekt dargestellt sind dort unter

    § 13 Gemeinde- und Ortsbrandmeister

    § 20 Kreis- und Abschnittsleiter Freiwilliger Feuerwehren

    und im viertel Teil der genannten Vorschrift "Regierungsbrandmeister"

    § 21 Aufgaben und Berufung


    Hier der passenden Link: http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...774288_L20.pdf

  9. #9
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    4.425
    Hey Leute!

    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    ... das Posting eines bestimmten Moderatoren eigentlich erst "aufdröseln", wie er es selbst nannte. Allerdings habe ich heute nicht so viel Zeit eine derartig fehlerhafte Abhandlung zu kommentieren bzw. zu korregieren.

    Ich rate daher, nicht nur den Usern allgemein sondern auch und vor allem dem betreffenden Moderator, doch einmal Einsicht in das Niedersächsische Brandschutzgesetzt zu nehmen.

    Interessant und korrekt dargestellt sind dort unter

    § 13 Gemeinde- und Ortsbrandmeister

    § 20 Kreis- und Abschnittsleiter Freiwilliger Feuerwehren

    und im viertel Teil der genannten Vorschrift "Regierungsbrandmeister"

    § 21 Aufgaben und Berufung


    Hier der passenden Link: http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...774288_L20.pdf
    So kenne ich das auch bzw. ist auch mein Kenntnisstand. Wobei ich meine, dass der Abschnittsleiter durch Abschnittsbrandmeister ersetzt wurde. Jedenfalls wurde das an der LFS Celle Anfang des Jahres so gesagt.

    Aber wie oben schon gesagt, den Rest kannte ich auch nicht.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  10. #10
    Registriert seit
    16.07.2006
    Beiträge
    62
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Dann dröseln wir das doch für Niedersachsen mal auf:


    • Ortsbrandmeister: Leiter der Ortsfeuerwehr
    • Stützpunktbrandmeister: Leiter der Stützpunktwehr (Bestehend aus der Ortswehr als Stützpunkt, die er als Ortsbrandmeister leitet und den weiteren, meist 3-4, zugeordneten Ortswehren
    • Schwerpunktbrandmeister: Leiter der Ortswehr, die als Schwerpunktwehr ausgerüstet ist, (idR der Ort, der der Gemeinde oder Stadt den Namen gibt - ausser Gemeinde Isernhagen in NDS, da ist der Schwerpunkt Altwarmbüchen, da sich der "Geldadel" bei der Gebietsreform geweigert hat die Gemeinde Altwarmbüchen zu nennen...)
    • Stadt-/ Gemeindebrandmeister: Leiter der Feuerwehr einer Stadt oder Gemeinde - also der eigentliche Leiter und Führungsdienstgrad, denn es gibt nur EINE Freiwillige Feuerwehr pro Stadt oder Gemeinde, alle unter dem Stadtbrandmeister sind nur organisatorische Hilfskräfte!
    • Brandschutzabschnittbrandmeister: Leiter des Brandschutzabschnittes. Ihm Unterstehen mehrere Stadt- /Gemeindebrandmeister
    • Kreis-/Regionsbrandmeister: Leiter der Feuerwehr eines Landkreises / Region. Ihm unterstehen alle Stadt-, Gemeinde- und Brandschutzabschnittbrandmeister. (Ausser in der Region Hannover - da glaubt der Leiter der BF der Stadt Hannover immernoch er wäre auch der Chef der Freiwilligen Feuerwehr...)
    • (Bezirksbrandmeister: Leiter des Feuerwehren eines Regierungsbezirkes (die Regierungsbezirke sind abgeschafft))
    • Regierungsbrandmeister: Den 10 Regierungsbrandmeistern unterstehen in den 6 Aufsichtsbereichen jeweils mehrere Kreisbrandmeister (Aufsichtsbereich Hannover: Regionsbrandmeister Keitel hat nicht den Dienstrang eines Regierungsbrandmeisters, da der Aufsichtsbereich nur aus einem Kreis, der Region Hannover, besteht)
      Der Dienstrang "Regierungsbrandmeister" ist der Höchste Dienstrang im Land Niedersachsen, der von den Freiwilligen Feuerwehren vergeben werden kann, daher trägt auch der Präsident des LFV diesen Dienstrang.
    Das hört sich ja alles teilweise sehr "Merkwürdig" an in Niedersachsen. Da würde dann doch auch noch der Weltbrandmeister noch zu passen!

  11. #11
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    4.425
    Zitat Zitat von Arni112 Beitrag anzeigen
    Das hört sich ja alles teilweise sehr "Merkwürdig" an in Niedersachsen. Da würde dann doch auch noch der Weltbrandmeister noch zu passen!
    Siehe Posting und Link von User "Poli"
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  12. #12
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
    Hey Akkon!

    Seit wann gibt es denn Stützpunkt- und Schwerpunktbrandmeister? Ist mir völlig neu. Was haben die denn für einen Dienstgrad als Schulterstücke? Also so etwas haben wir hier auf weiter Flur (auch Nachbarlandkreise) nicht.
    höchstmögliche Schulterstücke:
    OBM=Brandmeister
    StPBM= Oberbrandmeister
    SchwPBM= Hauptbrandmeister
    (siehe u.A.: http://www.lfv-nds.de/mitglieder/dienstgrade/dg-ff.htm - Dienstgrade und Beförderungsbestimmungen für die Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen)

    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    ... das Posting eines bestimmten Moderatoren eigentlich erst "aufdröseln", wie er es selbst nannte. Allerdings habe ich heute nicht so viel Zeit eine derartig fehlerhafte Abhandlung zu kommentieren bzw. zu korregieren.

    Ich rate daher, nicht nur den Usern allgemein sondern auch und vor allem dem betreffenden Moderator, doch einmal Einsicht in das Niedersächsische Brandschutzgesetzt zu nehmen.

    Interessant und korrekt dargestellt sind dort unter

    § 13 Gemeinde- und Ortsbrandmeister

    § 20 Kreis- und Abschnittsleiter Freiwilliger Feuerwehren

    und im viertel Teil der genannten Vorschrift "Regierungsbrandmeister"

    § 21 Aufgaben und Berufung


    Hier der passenden Link: http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...774288_L20.pdf
    Vielleicht bin ich etwas erblindet, aber wo ist mein Fehler? In dem Gesetzestext steht nur was von den Berufungen und wer was leitet.
    Dass im NBrandSchG keine Stadtbrandmeister Namentlich genannt werden könnte evtl aus der Tatsache kommen, dass Städte auch "nur" Gemeinden sind, die mit Stadtrechten ausgestattet sind...
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •