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/ <Radom> \
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\.. Meister../
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stimmt so nicht mehr. Wer den Einsatz leitet ist von der jeweiligen Alarmstufe und somit von der Größe des Schadensereignisses abhängig. In RLP kommen derzeit 6 Alarmstufen zur Anwendung. Moment - nicht den Kopfschüttel ..
Stufe 1: EL ist ein Gruppenführer / Wehrführer oder höher. Muss kein Wehrleiter sein.
Die Führungseinheit wäre somit ggf. ein Melder
Stufe 2: EL ist der Wehrleiter ( wenn er übernimmt) was in der Regel aber der Fall ist.
Führungseinheit ggf. eine Führungsstaffel der jeweiligen Verbandsgemeinde.
Stufe 3: EL ebenfalls der Wehrleiter. Hier nimmt die Führungstaffel auf jeden Fall ihren Dienst auf, UND der KFI kommt beratend hinzu. ( wird auf jeden Fall Alarmiert)
Stufe 4: EL ist der KFI.
Führungseinheit ist die (in RLP) sogenannte Führungsgruppe TEL (Technische Einsatzleitung) die für das gesammte Kreisgebiet zuständig ist.
Stufe 5.1: EL ist der Landrat im Kreisgebiet oder der Oberbürgermeister in Kreisfreien Städten.
Führungseinheit ist ebenfalls Führungsgruppe TEL ( KFI beratend..)
Stufe 5.2: EL wie bei 5.1, jedoch wird die Führungseinheit mit der Führungseinrichtung zusammegelegt. Das ganze nennt sich dann Katastrophenschutzstab im IUK Lagezentrum.
Ihr seht, das ganze ist von mehreren Faktoren Abhängig wer letzlich den Einsatz Leitet.
Wenn´s mehr interessiert wie es in RLP abläuft kann sich hier informieren:
http://www.lfks-rlp.de/new07/downloads/FueRi.pdf
Gruß Dirk
Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.
ahja, danke
siehste ,wieder was gelernt.
Dann dröseln wir das doch für Niedersachsen mal auf:
- Ortsbrandmeister: Leiter der Ortsfeuerwehr
- Stützpunktbrandmeister: Leiter der Stützpunktwehr (Bestehend aus der Ortswehr als Stützpunkt, die er als Ortsbrandmeister leitet und den weiteren, meist 3-4, zugeordneten Ortswehren
- Schwerpunktbrandmeister: Leiter der Ortswehr, die als Schwerpunktwehr ausgerüstet ist, (idR der Ort, der der Gemeinde oder Stadt den Namen gibt - ausser Gemeinde Isernhagen in NDS, da ist der Schwerpunkt Altwarmbüchen, da sich der "Geldadel" bei der Gebietsreform geweigert hat die Gemeinde Altwarmbüchen zu nennen...)
- Stadt-/ Gemeindebrandmeister: Leiter der Feuerwehr einer Stadt oder Gemeinde - also der eigentliche Leiter und Führungsdienstgrad, denn es gibt nur EINE Freiwillige Feuerwehr pro Stadt oder Gemeinde, alle unter dem Stadtbrandmeister sind nur organisatorische Hilfskräfte!
- Brandschutzabschnittbrandmeister: Leiter des Brandschutzabschnittes. Ihm Unterstehen mehrere Stadt- /Gemeindebrandmeister
- Kreis-/Regionsbrandmeister: Leiter der Feuerwehr eines Landkreises / Region. Ihm unterstehen alle Stadt-, Gemeinde- und Brandschutzabschnittbrandmeister. (Ausser in der Region Hannover - da glaubt der Leiter der BF der Stadt Hannover immernoch er wäre auch der Chef der Freiwilligen Feuerwehr...)
- (Bezirksbrandmeister: Leiter des Feuerwehren eines Regierungsbezirkes (die Regierungsbezirke sind abgeschafft))
- Regierungsbrandmeister: Den 10 Regierungsbrandmeistern unterstehen in den 6 Aufsichtsbereichen jeweils mehrere Kreisbrandmeister (Aufsichtsbereich Hannover: Regionsbrandmeister Keitel hat nicht den Dienstrang eines Regierungsbrandmeisters, da der Aufsichtsbereich nur aus einem Kreis, der Region Hannover, besteht)
Der Dienstrang "Regierungsbrandmeister" ist der Höchste Dienstrang im Land Niedersachsen, der von den Freiwilligen Feuerwehren vergeben werden kann, daher trägt auch der Präsident des LFV diesen Dienstrang.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Hey Akkon!
Seit wann gibt es denn Stützpunkt- und Schwerpunktbrandmeister? Ist mir völlig neu. Was haben die denn für einen Dienstgrad als Schulterstücke? Also soetwas haben wir hier auf weiter Flur (auch Nachbarlandkreise) nicht.
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
... das Posting eines bestimmten Moderatoren eigentlich erst "aufdröseln", wie er es selbst nannte. Allerdings habe ich heute nicht so viel Zeit eine derartig fehlerhafte Abhandlung zu kommentieren bzw. zu korregieren.
Ich rate daher, nicht nur den Usern allgemein sondern auch und vor allem dem betreffenden Moderator, doch einmal Einsicht in das Niedersächsische Brandschutzgesetzt zu nehmen.
Interessant und korrekt dargestellt sind dort unter
§ 13 Gemeinde- und Ortsbrandmeister
§ 20 Kreis- und Abschnittsleiter Freiwilliger Feuerwehren
und im viertel Teil der genannten Vorschrift "Regierungsbrandmeister"
§ 21 Aufgaben und Berufung
Hier der passenden Link: http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...774288_L20.pdf
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
höchstmögliche Schulterstücke:
OBM=Brandmeister
StPBM= Oberbrandmeister
SchwPBM= Hauptbrandmeister
(siehe u.A.: http://www.lfv-nds.de/mitglieder/dienstgrade/dg-ff.htm - Dienstgrade und Beförderungsbestimmungen für die Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen)
Vielleicht bin ich etwas erblindet, aber wo ist mein Fehler? In dem Gesetzestext steht nur was von den Berufungen und wer was leitet.
Dass im NBrandSchG keine Stadtbrandmeister Namentlich genannt werden könnte evtl aus der Tatsache kommen, dass Städte auch "nur" Gemeinden sind, die mit Stadtrechten ausgestattet sind...
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Städte und Gemeinden sind im Sinne des NBrandSchG gleichgestellt. Insoweit hast Du Recht. Worauf ich hinaus wollte sind die von Dir gewählten Phantasiebezeichnungen wie Stützpunktbrandmeister etc.
Es sind Ortsbrandmeister, wie alle anderen auch. Egal ob wirklich einem Ort zugehörig oder einem Orts- oder Stadtteil. Sie unterscheiden sich lediglich im Dienstgrad und auch nur aufgrund der Tatsache, dass sie Ortsbrandmeister einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung, einer Feuerwehr als Feuerwehrstützpunkt oder einer Feuerwehr als Feuerwehrschwerpunkt sind.
Es sind dann eben Brandmeister, Oberbrandmeister oder Hauptbrandmeister.
Was mir nun selbst als stellv. GF einer Feuerwehr als Feuerwehrstützpunkt neu ist, ist die von dir genannte Tatsache, dass diesen Feuerwehren mit Grundausstattung angeschlossen sind und sich dadurch Unterstellungsverhältnisse ergeben. So habe ich es bislang noch nicht erlebt und auch in meinen Lehrgängen nicht gelernt bzw. vermittelt bekommen.
Nichts für Ungut, aber so ist halt mein Kenntnisstand!
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