Hey Leute!

Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
... das Posting eines bestimmten Moderatoren eigentlich erst "aufdröseln", wie er es selbst nannte. Allerdings habe ich heute nicht so viel Zeit eine derartig fehlerhafte Abhandlung zu kommentieren bzw. zu korregieren.

Ich rate daher, nicht nur den Usern allgemein sondern auch und vor allem dem betreffenden Moderator, doch einmal Einsicht in das Niedersächsische Brandschutzgesetzt zu nehmen.

Interessant und korrekt dargestellt sind dort unter

§ 13 Gemeinde- und Ortsbrandmeister

§ 20 Kreis- und Abschnittsleiter Freiwilliger Feuerwehren

und im viertel Teil der genannten Vorschrift "Regierungsbrandmeister"

§ 21 Aufgaben und Berufung


Hier der passenden Link: http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...774288_L20.pdf
So kenne ich das auch bzw. ist auch mein Kenntnisstand. Wobei ich meine, dass der Abschnittsleiter durch Abschnittsbrandmeister ersetzt wurde. Jedenfalls wurde das an der LFS Celle Anfang des Jahres so gesagt.

Aber wie oben schon gesagt, den Rest kannte ich auch nicht.