Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
Hey Akkon!

Seit wann gibt es denn Stützpunkt- und Schwerpunktbrandmeister? Ist mir völlig neu. Was haben die denn für einen Dienstgrad als Schulterstücke? Also so etwas haben wir hier auf weiter Flur (auch Nachbarlandkreise) nicht.
höchstmögliche Schulterstücke:
OBM=Brandmeister
StPBM= Oberbrandmeister
SchwPBM= Hauptbrandmeister
(siehe u.A.: http://www.lfv-nds.de/mitglieder/dienstgrade/dg-ff.htm - Dienstgrade und Beförderungsbestimmungen für die Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen)

Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
... das Posting eines bestimmten Moderatoren eigentlich erst "aufdröseln", wie er es selbst nannte. Allerdings habe ich heute nicht so viel Zeit eine derartig fehlerhafte Abhandlung zu kommentieren bzw. zu korregieren.

Ich rate daher, nicht nur den Usern allgemein sondern auch und vor allem dem betreffenden Moderator, doch einmal Einsicht in das Niedersächsische Brandschutzgesetzt zu nehmen.

Interessant und korrekt dargestellt sind dort unter

§ 13 Gemeinde- und Ortsbrandmeister

§ 20 Kreis- und Abschnittsleiter Freiwilliger Feuerwehren

und im viertel Teil der genannten Vorschrift "Regierungsbrandmeister"

§ 21 Aufgaben und Berufung


Hier der passenden Link: http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...774288_L20.pdf
Vielleicht bin ich etwas erblindet, aber wo ist mein Fehler? In dem Gesetzestext steht nur was von den Berufungen und wer was leitet.
Dass im NBrandSchG keine Stadtbrandmeister Namentlich genannt werden könnte evtl aus der Tatsache kommen, dass Städte auch "nur" Gemeinden sind, die mit Stadtrechten ausgestattet sind...