... das Posting eines bestimmten Moderatoren eigentlich erst "aufdröseln", wie er es selbst nannte. Allerdings habe ich heute nicht so viel Zeit eine derartig fehlerhafte Abhandlung zu kommentieren bzw. zu korregieren.
Ich rate daher, nicht nur den Usern allgemein sondern auch und vor allem dem betreffenden Moderator, doch einmal Einsicht in das Niedersächsische Brandschutzgesetzt zu nehmen.
Interessant und korrekt dargestellt sind dort unter
§ 13 Gemeinde- und Ortsbrandmeister
§ 20 Kreis- und Abschnittsleiter Freiwilliger Feuerwehren
und im viertel Teil der genannten Vorschrift "Regierungsbrandmeister"
§ 21 Aufgaben und Berufung
Hier der passenden Link: http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...774288_L20.pdf