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Thema: Straße Sperren bei VU

  1. #1
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    Straße Sperren bei VU

    Hallo,

    wie ist die gesetzliche Regelung für FW, SvO, FirstResponder, RD und anderen HiOrg
    wenn diese zu einem VU kommen.

    Dürfen die die Straße durch querstellen oder Pylonen die Straße "sperren" komplett dicht machen und sicher an der Einsatzstelle arbeiten zu können oder obliget diese Maßnhame nur der Polizei?
    Das wenn eine Straße gesperrt wird nur durch die Polizei aus rechtsgründen nur wieder frei gegeben werden soll/darf ist bekannt.

    Es geht hier um das Bundesland NRW.

    Ich freue mich auf eine rege Diskusion und vielen Beiträgen.

    Mfg
    Chris

  2. #2
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    die suche ist dein mächtiger freund

    sperren nein, großzügiges abstellen ja
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  3. #3
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    Sicher?

    Ich bin der Meinung, die Feuerwehr darf die Straße sperren, jedoch nicht lenkend in den Verkehr eingreifen.. (zumindest außerhalb von Bayern) - Wenn an einer Einsatzstelle aufgrund von Verkehr nicht gefahrlos gearbeitet werden kann, wird die Straße halt "dicht gemacht" - Ob mit Hütchen, Autos oder Weihnachtsbäumen ist IMO egal..

    Lasse mich aber gerne eines besseren belehren :-)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  4. #4
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    Stimmt so nicht.
    Im Gegenteil: Die Feuerwehr darf dem Recht nach die Straße nur komplett dichtmachen - nicht den Verkehr umleiten o.ä.

    Deshalb findet man auf neuen "Anhaltestäben" sprich Winkerkellen auch nur noch eine rote Seite.

  5. #5
    Florian Pullenreuth Gast
    sind das mit den roten Seiten nicht die alten Anhaltestäbe? Bei uns in Bayern darf die FW die Strasse sperren und auch wieder freigeben, soweit ich weis... Haben Winkerkellen mit Rot und Grün.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Chr881986 Beitrag anzeigen
    wie ist die gesetzliche Regelung für FW, SvO, FirstResponder, RD und anderen HiOrg
    wenn diese zu einem VU kommen.

    Dürfen die die Straße durch querstellen oder Pylonen die Straße "sperren" komplett dicht machen und sicher an der Einsatzstelle arbeiten zu können oder obliget diese Maßnhame nur der Polizei?
    Vorangig obliegt dass der Polizei, aber natürlich darf und muss die Feuerwehr für Einsätze auch Straßen (teilweise) sperren. Wenn es zu einem Unfall gekommen ist, hat jeder Unfallbeteiligte die Pflicht, die Unfallstelle entsprechend abzusichern. Warum sollte die Feuerwehr das dann nicht machen dürfen, gerade wo sie doch über blaues Blinklicht und entsprechende Verkehrszeichen (Leitkegel) verfügt.
    Irgendwo in der GUV-V C53 (UVV Feuerwehren) steht auch drin, dass, wenn Feuerwehrangehörige im Verkehrsraum tätig werden müssen, vorrangig Absperrmaßnahmen durchzuführen sind.

    Man sollte da natürlich etwas auf die Verhältnismäßigkeit achten, Vollsperrung einer dreispurigen Autobahn für einen brennenden PKW auf dem Seitenstreifen ist etwas viel. Aber wir haben da auch schon umfangreiche Absperrmaßnahmen gegen den Willen der Autobahnpolizei aufrecht erhalten. Die wollten halt, dass der Verkehr möglichst schnell wieder fließt.

    Wenn jemand meint, er müsse sich nicht an diese Absperrung halten, bekommt er eben einen Platzverweis, der erforderlichenfalls auch durchgesetzt wird (in NRW möglich).

    Das wenn eine Straße gesperrt wird nur durch die Polizei aus rechtsgründen nur wieder frei gegeben werden soll/darf ist bekannt.
    Auch dem ist nicht so, wenn der Grund für die Absicherung der Einsatzstelle (nichts anderes ist die Sperrung ja) nicht mehr vorliegt, kann man die natürlich auch selbst wieder aufheben.

    Es ist doch so: Der Verkehrsteilnehmer hat sich an das zu halten, was die StVO sagt, dafür wird ihm das in der Regel mittels Verkehrszeichen gesagt. Ein solches Verkehrszeichen ist z. B. eine Reihe von Leitkegeln, die an einer Unfallstelle aufgestellt wird. Die sagt: Hier darfst Du nicht durch." Ein querstehendes Fahrzeug mit blauem Blinklicht ("zur Warnung an Unfall- oder Einsatzstellen") sagt genauso, dass man da jetzt nicht durchfahren darf.

    Die nächste Möglichkeit ist "(2) Die Polizei ist befugt, den Verkehr durch Zeichen und Weisungen (§ 36) und durch Bedienung von Lichtzeichenanlagen zu regeln. Bei Gefahr im Verzug kann zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs die Polizei an Stelle der an sich zuständigen Behörden tätig werden und vorläufige Maßnahmen treffen; sie bestimmt dann die Mittel zur Sicherung und Lenkung des Verkehrs.", sprich: Die Polizei darf Verkehrsteilnehmern sagen, wie sie sich verhalten müssen (im Zweifel also auch gegen die Regelungen der bestehenden Verkehrszeichen). Die Feuerwehr darf das nicht, was insoweit unkritisch ist, als dass wir durch unsere Absicherung nur sagen "Hier nicht". Im Zweifel muss der Verkehrsteilnehmer dann eben stehenbleiben und warten.
    Dadurch ist z. B. das Absperren und Hinüberleiten einer Fahrspur mittels Leitkegeln in meinen Augen keine verkehrslenkende Maßnahme. Man sagt dem Verkehrsteilnehmer nur, dass er diese Spur nicht mehr befahren kann. Bei hohen Geschwindigkeiten bleibt nicht anderes übrig, als das in dieser Form zu machen. Wenn der Verkehrsteilnehmer nicht gefahrlos auf die andere Spur wechseln kann, muss er eben stehen bleiben und warten, bis seine Spur wieder befahrbar ist.

    Es gilt ja auch für alle "(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." - wenn also ein Feuerwehrfahrzeug vermeintlich (!) widerrechtlich eine Straße sperrt, gibt einem das noch nicht das Recht, sich darüber hinwegzusetzen und diese Sperrung zu missachten.

  7. #7
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    Also wir handhaben das immer so.
    Bei nem VU wo noch keine Pol da ist stellen wir uns so hin das dicht ist !
    Haben keine Lust umgefahren zu werden.
    Wenn wir dann fahren ist die Straße auch wieder frei .. also sperren wir damit die Straße ?
    Sieht vielleicht so aus, aber das könnte auch jeder andere autofahrer machen..
    Signatur geändert nach Aufforderung.

    بس سبتر الكس

  8. #8
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    Wir dürfen die Strasse voll sperren, aber keine Verkehrsleitung machen. Ist die Pol. da, machen die das natürlich.

    Bei Ölschaden, dürfen wir sperren, aber die Pol. muss, und darf dann als einzigster, die Strasse freigeben!

  9. #9
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    Allso bei uns ist es auch so wir machen die Strasse dicht so lange biß die Polizei da ist und die denn Verkehr Regelnoder sie uns sagt das wir das übernehmen können.

  10. #10
    FiRe-1987 Gast
    Ich sags mal so: Wir parken eins der Fahrzeug, möglichst eins was nicht unbedingt gebraucht wird, für den Verkehr etwas ungünstig :D

  11. #11
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    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Deshalb findet man auf neuen "Anhaltestäben" sprich Winkerkellen auch nur noch eine rote Seite.
    Auf manchen Fahrzeugen in manchen Wehren findet man nicht mal mehr diese Winkerkellen. Wir haben ausreichend vernünftiges Sicherungsmaterial, wir haben große rote Autos, aber wir brauchen so eine komische kleine bunte Kelle, da sich nur damit der böse Autofahrer etwas sagen lässt (oder ist es der Feuerwehrmann, der gerne Ampel spielt?)...
    (Und wenn Wehren da mittlerweile solche Dinger mit tollster LED-Beleuchtung für 70€aufwärts beschaffen, krieg ich wechselweise Lach-/Heulkrämpfe!)

  12. #12
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    *hihi* Wir haben auch noch ne "Grüne-Seite"... Jedoch ist die lediglich Lackiert auf dem Metallplättchen, welches an dem Holzstab dran ist *g*
    Ok, gehört zur Bundesausstattung vom ATW :D

    Wer ausser der Pol braucht so ein Teil überhaupt?

    Also jetzt mal ernsthaft gefragt: Wer kennt denn einen wirklich Sinnvollen Einsatz für solch ein Teil? (Bitte nur, wenn es nicht anders fast genauso gut und vielleicht sogar einfacher lösbar ist)

    MfG Fabsi

  13. #13
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Wer ausser der Pol braucht so ein Teil überhaupt?
    Die verzichten da auch ganz gerne auf eine Nutzung (und haben auch 2 rote Seiten).

    Zu deiner Frage nach einem sinnvollen Einsatz kommt jetzt sicher jemand mit der Idee: "Parkplatzdienst". Von daher erweiterst du sie am besten auf "Pflichtaufgaben", statt auf Einsätze allgemein. Für manche Wehren sind ja auch Maibaum und Grillabende Ereignisse, die es wert sind in Einsatzstatistiken auf Feuerwehrhomepages aufzutauchen. ;-(

  14. #14
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  15. #15
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    Zitat Zitat von thorben1248 Beitrag anzeigen
    Sorry, aber den Zusammenhang versteh ich jetzt nicht so recht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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