Damit die Gemeinde nicht auf den Kosten der THL sitzen bleiben, wird eine Vergütung aus der LKW-Maut bzw. KfZ-Steuer gefordert.
Ist denn schon wieder der 1. April?
Quelle: http://www.hna.de/wolfhagensolo/00_2...ht_Kreise.html
Damit die Gemeinde nicht auf den Kosten der THL sitzen bleiben, wird eine Vergütung aus der LKW-Maut bzw. KfZ-Steuer gefordert.
Ist denn schon wieder der 1. April?
Quelle: http://www.hna.de/wolfhagensolo/00_2...ht_Kreise.html
MfG
brause
Nein, wieso?
Diese Überlegung wurde bei uns schon lange angestellt und dementsprechend auch beantragt.
Leider sind die Mautgebühren zweckgebunden.
Die Kommunen bekommen für Ihre Anschaffungen zwar Förderungen, allerdings wird es um einiges Teuerer, wenn man für einen Autobahnabschnitt zuständig ist.
Und Autobahn ist Bundessache.
Für den Kommunalen Brandschutz würde es manchmal auch ein LF8 anstatt ein HLF20 oder so, reichen.
Gruß
cockpit
Wir bezahlen Ökosteuer für die Renten und Schaumweinsteuer für die kaiserliche Flotte, die vor bescheidenen 90 Jahren komplett versenkt wurde. Das mit den Mautgebühren eine Abgabe noch eine verständliche Zweckbindung hat, finde ich nicht verkehrt.
Wieviele Gemeinden wehr(t)en sich (oder versuch(t)en es zumindest) gegen die Übernahme von Autobahnabschnitten?
Gerade bei Ölspur-Einsätzen kann man oftmals keinen Verursacher feststellen. Aus dem Grund fände ich die Idee auch nicht verkehrt.
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Wasn das schon wieder für ein Gejammer ...
Der Staat zahlt doch schon genug ... wenn natürlich die Bundfahrzeuge blöd aufgeteilt werden. Selbst schuld.
Außerdem ... wer sagt denn das eine Feuerwehr mehr aufrüsten muß nur weil sie ein Autobahnabschnitt hat?
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Wenn man das so verallgemeinert - niemand. Allerdings macht eine Wehr, die aufgrund der Nähe zur Anschlussstelle zwangsläufig in die AAO muss, keinen guten Eindruck ohne Rüstsatz oder sogar ohne Wasser. Immerhin werden Autobahnabschnitte ja nicht danach geplant, ob man die Hilfsfristen mit dem Status-Quo einhalten kann.
Und ich dacht immer, das Mittel "Gebührensatzung" sollte zur Finanzierung der FW reichen. Warum sollte es nicht möglich sein, die THLs damit kostendeckend zu finanzieren, inkl. Abscheibung für Fzg. und Material. Selbst nicht abrechenbare Ölspüren kann man ja so mit einrechnen, ähnlich wie eim RD. Zumal ja sowieso die Haftpflichtversicherung des Verursachers erstattungpflichtig ist.
Abgeshen davon profitiert die Kommune ja regelmässig auch wirtschaftlich von einem BAB-Anschluss.
MfG
brause
Haha
der Witz war gut mit kostendeckend...
Wohnst doch selbst in Hessen.
In Hessen bei der BF Frankfurt am Main kostet ein Rüstzug mit
ELW
2 (H)LF und RW für eine Std gerade mal
28 Euro für die Fahrzeuge
In Worten Achtundzwanzig.
Jeder Feuerwehrbeamte im mittleren Dienst dann nochmal 26 €
Und wo is das jetzt kostendeckend???
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Dann macht man bei euch wohl irgendetwas falsch, hier mal die Gebührensatzung unserer Nachbarwehr, die nehmen schon für Schere und Spreizer deutlich mehr...
http://bad-wildungen.active-city.net...434&modul_id=5
Nachtrag: Man beachte, hier wird nicht nur Fzg. und Personal berechnet, zusätzlich wird auch noch jedes Strahlrohr berechnet, ebenso wie jedes Teil aus dem Rettungssatz einzeln.
Von solchen Finanzierungsmöglichkeiten träumen die HiOrgs in schlaflosen Nächten...
Edit: Link geändert
Geändert von brause (18.08.2008 um 21:08 Uhr)
MfG
brause
Versuch es mal hiermit:
[http://bad-wildungen.active-city.net...434&modul_id=5
Edit: Link berichtigt.
Geändert von brause (18.08.2008 um 21:07 Uhr)
MfG
brause
Fast richtig ;-)) Zuerst auf Rathaus dann auf Satzungen dann auf Feuerwehr
Tja ... mal schauen wie lange sie die Satzung noch aufrecht erhalten ...
Ein hessisches Verwaltungsgericht wars glaub ich welche eine solche Berechnung für nicht zulässig erklärten.
Denn bis jetzt wurden die Einsatzkosten immer nur durch die Einsatzzeit berechnet, dies sei aber nicht zulässig und die Fahrzeugkosten dürfen nicht mehr durch die Einsatzzeit sondern müssen durch die Vorhaltezeit berechnet werden.
Deswegen kostet eine DLK oder Autokran bei der BF Frankfurt am Main "nur" noch 16 € die Stunde, ein HLF zB 9 € die Stunde und ein ELW sogar nur noch 4 €.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
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