Hallo Frank,
In meiner erhabener Art Antwort ich jetzt mit § 2
Nur in
Ausnahmefällen, insbesondere in Notfällen, kann er nachträglich verordnen. Ein
Notfall liegt vor, wenn sich der Versicherte in Lebensgefahr befindet oder
schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn er nicht unverzüglich
die erforderliche medizinische Versorgung erhält.
Da ich keiner Ahnung habe, bin ich der Meinung das mein Sohn den Arm hätte verlieren können.
Natürlich ist der Verlust eines Armes nicht das Leben bzw. schwere gesundheitliche Schäden. (im sinne des Dispo;-))
Deshalb finde ich jede Diskusion am Telefon mit einem Dispo ÜBERFLÜßIG.
Es ist nett wenn man darauf aufmerksam gemacht wird...............aber es ist mehr als fl...darüber zu diskutieren.
Alle Fragen des Dispo wurden von beantwortet.
Ich kann jeden Dispo verstehen wenn er in einer Großstadt mit sozialen Brennpunkt(en) für jeden Sch... angerufen wird, aber meiner Meinung nach, sollte er nicht über eine Notwendigkeit diskutieren bzw. entscheiden..........das kann ggf. danach geklärt werden.
Sollte er nicht über soviele RTW/NA's verfügen, ist dieses ein Problem der jeweiligen Komune und nicht des Dispo's.
grüße Jörg