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Thema: Baumfällung durch Feuerwehr...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von firefraggle Beitrag anzeigen
    Wie genau die Kassen dort organisiert sind weiß ich leider nicht.Die betroffene Wehr hat einen Förderverein.
    Fein. Ist dieser Verein e.V., braucht die Kommune die Rechnung nur an den Vorstand schicken, weil dieser haftet.
    Läuft er (oder auch nur diese "Kameradschaftskasse") aber, wie vielerorts, als stillschweigendes OHG-Konstrukt, haftet jeder...

    Zitat Zitat von Baerfunk Beitrag anzeigen
    Aber soweit egal, worauf ich hinaus möchte ist die letzte 10-jahres-Inspektion eben dieser Leiter. Diese wurde einiges teurer als geplant, weil bei der Inspektion ausgewaschene Laufflächen, verschlissene Lager etc. festgestellt wurden.
    Klare Aussage der ausführenden: Folge von Sägespänen in der ganzen Mechanik der Leiter.
    Seither wird die Leiter auf gar keinen Fall (ausser der Einsatz macht es erforderlich) mehr für Sägearbeiten genutzt, und auch die Kommune vertritt diese Ansicht nach den neuen Erkenntnissen zum Thema Verschleiss.
    Nachdem ich mal kurz die Bedienungsanleitung unserer DL, Baujahr 78 (!), überflogen hab, lache ich über diese wahninnig neue Erkenntnis eurer Kommune. Denn da steht genau das schon drin...

  2. #2
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    Irgendwo steht, dass die FW der Wirtschaft keine Konkurrenz sein darf. Das ist dann doch relativ eindeutig, oder?
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  3. #3
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    Gute Antworten...

    @Max.K

    kannst du mir sagen wo es steht?In unserer Satzung leider nicht ...

    Gruß firefraggle

  4. #4
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    Wie würde ein von mir geschätzter Herr in einem anderen Forum jetzt schreiben: Ich krieg grüne Pusteln...
    Da haben irgendwelche Satzungen überhaupt nichts mit zu tun, das ist Landesrecht.
    Feuerwehren an sich haben keine eigene Rechtspersönlichkeit, sie sind Teil der Kommune. Die Gemeindeordnungen diverser Länder setzen enge Massstäbe daran, was für wirtschaftliche Betätigungen die Kommunen ausführen dürfen. Beispielsweise sagt §85 der Gemo RLP:
    (1) Die Gemeinde darf wirtschaftliche Unternehmen nur errichten, übernehmen oder wesentlich erweitern, wenn
    1. der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt,
    2. das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde und dem voraussichtlichen Bedarf steht und
    3. der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann.
    Ähnliche/gleichlautende Paragraphen enthält jede Gemeindeordnung in den anderen Bundesländern.

    Und wenn du mit "unserer Satzung" darauf anspielen willst (wovon ich ausgehe), das doch nicht die Kommune, sondern der Verein hier wirtschaftlich tätig wird:
    1. Viel Spass mit der Kommune, deren Steuergelder (!) dem Verein zum Gewinn verhelfen...
    2. Viel Spass mit denen (Politikern, Bürgern, andere Vereine...), die das irgendwann erklärt haben wollen...
    3. Viel Spass mit dem Finanzamt...
    Von dem Spass mit den Konkurrenzfirmen man ganz zu schweigen, wenn die clever sind, hetzen die einfach nur Nr. 1-3 gegen euch auf.

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