... oder einfacher formuliert:
Das Kettensägen von Bäumen ist nur im Einsatzfall (Meldung von/an Leitstelle mit Einsatznummer!), durch ausgebildetes (mindestens Kettensägeschein-FW1!) Personal an bereits gefallenen, liegenden, spannungsfreien Bäumen erlaubt.
Bei besonderen Fällen (z.B. gefallener Baum hat sich beim Fallen in einem anderen Baum verfangen) muss der Baum durch Fachpersonal (mind. Kettensägeschein-FW3) gesägt werden.
PS: Kettensägeschein-FW2 ist für liegende Bäume unter Spannung.
Fazit aus dem geschilderten Fall:
Der stvOBM kann sich ab sofort noch weniger um seinen Betrieb kümmern, da er als stv. mit sofortiger Wirkung (bis zur nächsten Stadtrat-Sitzung) kommissarisch die Leitung der OW übernehmen muss, denn der OBM wird vom Bürgermeister mit sofortiger Wirkung von seinen Verpflichtungen entbunden! (Immer dran denken: Der OBM und stvOBM werden von der Kommune berufen, die FW hat nur ein Vorschlagsrecht aber kein Wahlrecht!)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator