Einem Feuerwehrfahrzeug auch nicht... Es geht hier ja nur um §35...
Einem Feuerwehrfahrzeug auch nicht... Es geht hier ja nur um §35...
Viele Grüße
Christian
Nein, es geht in der Fragestellung ausdrücklich um § 35 und § 38 ("bei einer Arlarmfahrt mit Sondersignalen")
Gruß, Mr. Blaulicht
In diesem Fall dürfen alle Einsatzfahrzeuge die Einbahnstraße entgegengesetzt der Fahrtrichtung benutzen!
Geändert von robbyköln (16.08.2008 um 16:50 Uhr)
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