In Schleswig-Holstein regelt das Brandschutzgesetz das Einsatzkräfte gewisse Rechte an der Einsatzstelle haben, dies gilt auch für "einfache Löschknechte".
Auch ohne schriftliches:
Mit den folgenden § lässt sich zumindest für die Übergangszeit bis die Pol übernommen hat eine gewisse Rechtssicherheit herstellen.
Eine Selbstverletzung oder die oben angesprochene Situation mit der Person auf den Gleisen kann als Ausweitung der Einsatzstelle gesehen werden...
http://sh.juris.de/sh/BrandSchG_SH_P20.htm
http://sh.juris.de/sh/BrandSchG_SH_P38.htm
ob vergleichbare § für den RD zu finden sind... bin ich im Moment ehrlich gesagt zu faul zum suchen.




Zitieren

