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Die Landesfeuerwehrschule Hamburg bietet solche Selbstverteidigungskurse für RD-Personal an. Bei der DRK-Schule in Hamburg wird ein ähnlicher Kurs angeboten.
Worauf ich eigentlich hinauszielte war der regelgerechte Ausbildungsinhalt. Nicht zusätzliche auf Freiwilligkeit beruhende Angebote. Wobei ich derartige Seminare und lehrgänge wirklich nur begrüßen kann.

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Der Rettungsdienst im Landkreis Oldenburg (Nds.) ist mit Handfesseln auf den RTW ausgestattet.
Und nun frag die Kameraden mal, wer diese Handfesseln benutzen darf. Nur derjenige, der nach der Vollzugsbeamtenverordnung zum Vollzugsbeamten im Rahmen seiner Tätigkeiten nach dem PsychKG arbeitet. Und welche Befugnisse diese Mitarbeiter haben, steht explizit in der Bestallungsurkunde.

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Zumindest im Landkreis Pinneberg (S-H) haben Angehörige des RD nach einem entsprechenden Lehrgang Vollzugsbefugnisse (speziell im Bereich des PsychKG)..
Mag so sein und will ich auch nicht in Abrede stellen. Mit dem spezifischen Vorgaben in SH kenne ich mich als Niedersachse nicht wirklich aus.


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Ähnlich sieht es in weiten Teilen Niedersachsens aus.
Ist mir bekannt. Wie gesagt begleite ich seit einiger Zeit entsprechende Seminare für Führungskräfte der FF und habe auch in meinem Bekanntenkreis RDler und BFler mit entsprechender Bestallung.


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Die Beamten der Berufsfeuerwehren haben in S-H ebenfalls Vollzugsrechte.
Ist in Niedersachsen auch nicht viel anders, wobei es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichekit nicht jeden Angehörigen treffen wird, diese Rechte inne zu haben. Es wird vermutlich beschränkt sein auf minimum Wachleiter und dessen Stellvertreter.