Hi,

Zitat von
Alex22
Zitat:

Zitat von
POLI
Zitat von Poli
...oder Waffen stehen lediglich Vollzugsbeamten zu!
Sorry ... das stimmt so ganz und gar nicht ...
Wer erzählt denn soswas?
Bestes Beipsiel ... Soldaten ... Die haben ja alle Arten von Waffen und sind sicher keine Vollzugsbeamten.
Wenn du Zitierst, dann zitiere auch ganz, sonst reißt du es aus dem Zusammenhang:
POLI Sagte:

Zitat von
POLI
--------------------------------------------------------------------------------
... oder der Einsatz unmittelbaren Zwanges im Allgemeinen, und dazu gehören auch die Fesselung oder der Einsatz von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt oder Waffen stehen lediglich Vollzugsbeamten zu!
Er bezog sich also auf DEN EINSATZ von Waffen UM UNMITTELBAREN ZWANG auszuüben.
(Kitschiges und "schlechtes" Beispiel: STEHENBLEIBEN oder ich Schieße!)
Und dieses steht im Friedensfall NUR POLIZEIkräften zu. ALLE anderen tragen die Waffen nur zur Selbstverteidigung.
Diesen Unterschied gibt es ja sogar innerhalb der Polizei!
Die Polizeischüler dürfen(und müssen) nach Abschluss des Waffenlehrganges (wie hieß der noch gleich?) eine Waffe tragen. Diese dürfen sich aber NUR zur Selbstverteidigung einsetzen. Während die ausgebildeten Kollegen also mit gezogener Waffe am Wagen stehen um den Insassen Anweisungen zu geben dürfen sie diese erst dann ziehen wenn tatsächlich eine Gefahr besteht.

Zitat von
ALEX22

Zitat von
DG3YCS
(Pol Kräfte haben eine Sondergenehmigung)
Naja Ausnahmegenehmigung würd ich das nicht wirklich nennen,
die fallen ganz einfach gar nicht wirklich unter das WaffG.
[/quote]
Naja, auch hier gilt: Nicht aus dem Zusammenhang reißen beim zitieren:

Zitat von
DG3YCS
Zum Pfefferspray:
Pfefferspray ist als Selbstverteidigungsmittel im Gegensatz zum CS Gas NICHT zugelassen.
(Pol Kräfte haben eine Sondergenehmigung)
Wer Pfefferspray zum Selbstschutz gegen Täter mitführt und dieses dann einsetzt hat fast immer eine Anzeige zu befürchten, sofern er dieses zugibt, da er den Einsatz gegen Menschen ja bewusst geplant hat.
Führt man Pfefferspray aber als TIERabwehrmittel mit (dafür zugelassen!) und setzt es während eines Angriffes ein da man gerade nichts besseres zur Hand hat- Notwehrhandlung, nicht Strafbewehrt!
Pfefferspray fällt erstmal nicht unter das WaffenG, genausowenig wie eine Metallrohr, eine Eisenstange oder ein Brotmesser. Wenn dú nun aber eines dieser Dinge bewusst mitführst um damit einen evtl. Angreifer zu verletzen, dann hast du ein echtes Problem mit dem Staatsanwalt. Zur Selbstverteidigung dürfen nur dafür zugelassene Mittel mitgeführt werden.
Als Schutz gegen angreifende Tiere (Hunde) darfst du es natürlich benutzen, als Tierabwehrspry wird es ja auch verkauft! Wenn du nun aber Pfefferspray als Tierabwehrspray mitführst, dieses dann aber im Falle eines Angriffes greifst um dich damit zu wehren, dann ist das OK! Solange du den Einsatz nicht vorher geplant hast!
Genauso wie du die Eisenstange oder die Holzlatte vom Boden aufheben darfst um dich damit gegen einen gewalttätigen Angreifer zu wehren...
Für die Polizei(en) gibt es nun aber Ausnahmegenehmigungen, die Polizeikräfte dürfen Pfefferspray mitführen, auch (und GERADE) um es nötigenfalls GEGEN MENSCHEN einzusetzen.
(Als Vorstufe des Einsatzes einer potentiell tödlichen Waffe). Wobei es auch hier strenge auflagen gibt...
Gruß
Carsten
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