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- weder Angehörige von FW und RD in Halte- und Fesselungstechniken unterwiesen sind. Oder gehört es jetzt, und das meine ich jetzt nicht vorwurfsvoll oder überheblich, zum Ausbildungsinhalt eines Fwlers oder RDlers einsatzbezogene Selbstverteidigungskurse zu besuchen?
Die Landesfeuerwehrschule Hamburg bietet solche Selbstverteidigungskurse für RD-Personal an. Bei der DRK-Schule in Hamburg wird ein ähnlicher Kurs angeboten.

- weder FW noch RD über die nötigen technischen Materialien zur Fesselung verfügen. Ich möchte mal den Fwler oder den RDler sehen, der zusätzlich zu seiner Taschenlampe, Multitool, oder was auch immer noch gleichzeitig Handfesseln mit sich führt.
Der Rettungsdienst im Landkreis Oldenburg (Nds.) ist mit Handfesseln auf den RTW ausgestattet.

- nur die wenigsten Angehörigen von FW und RD von rechtswegen befugt sind, Fesselungen durchzuführen. Die Anzahl der mit Vollzugseigenschaften ausgestatteten Angehörigen von HiOrgs dürfte relativ gering sein. Und selbst dort behaupte ich einmal aus eigener Erfahrung, sind der Umfang der übertragenen Rechte in den meisten Fällen gar nicht vollständig bekannt. Ich begleite seit 4 Jahren entsprechende Seminare und denke mir da ein Urteil erlauben zu können.
Zumindest im Landkreis Pinneberg (S-H) haben Angehörige des RD nach einem entsprechenden Lehrgang Vollzugsbefugnisse (speziell im Bereich des PsychKG).

Ähnlich sieht es in weiten Teilen Niedersachsens aus.

Die Beamten der Berufsfeuerwehren haben in S-H ebenfalls Vollzugsrechte.