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Thema: Fixieren bei Eigen und Fremdgefährdung/Pefferspray

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    - weder Angehörige von FW und RD in Halte- und Fesselungstechniken unterwiesen sind. Oder gehört es jetzt, und das meine ich jetzt nicht vorwurfsvoll oder überheblich, zum Ausbildungsinhalt eines Fwlers oder RDlers einsatzbezogene Selbstverteidigungskurse zu besuchen?
    Die Landesfeuerwehrschule Hamburg bietet solche Selbstverteidigungskurse für RD-Personal an. Bei der DRK-Schule in Hamburg wird ein ähnlicher Kurs angeboten.

    - weder FW noch RD über die nötigen technischen Materialien zur Fesselung verfügen. Ich möchte mal den Fwler oder den RDler sehen, der zusätzlich zu seiner Taschenlampe, Multitool, oder was auch immer noch gleichzeitig Handfesseln mit sich führt.
    Der Rettungsdienst im Landkreis Oldenburg (Nds.) ist mit Handfesseln auf den RTW ausgestattet.

    - nur die wenigsten Angehörigen von FW und RD von rechtswegen befugt sind, Fesselungen durchzuführen. Die Anzahl der mit Vollzugseigenschaften ausgestatteten Angehörigen von HiOrgs dürfte relativ gering sein. Und selbst dort behaupte ich einmal aus eigener Erfahrung, sind der Umfang der übertragenen Rechte in den meisten Fällen gar nicht vollständig bekannt. Ich begleite seit 4 Jahren entsprechende Seminare und denke mir da ein Urteil erlauben zu können.
    Zumindest im Landkreis Pinneberg (S-H) haben Angehörige des RD nach einem entsprechenden Lehrgang Vollzugsbefugnisse (speziell im Bereich des PsychKG).

    Ähnlich sieht es in weiten Teilen Niedersachsens aus.

    Die Beamten der Berufsfeuerwehren haben in S-H ebenfalls Vollzugsrechte.
    Gruß,
    Borsti

  2. #2
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    Fakt is doch das ein Volltrunkener den Transport nicht verweigern kann da er nicht zurechnungsfähig ist. und bei einem Verdacht auf Sturz (liegt unterhalb einer treppe o Ä) is das auch nix mehr für die Pol da die zurecht sagen wenn der was hat und in der zelle hops geht. Also muss man ihn ja festhalten bevor er auf die Gleise fällt und sich mit nem Zug anlegt. Das währe dann ja auch unsere Schuld da sind dann bestimmt 10Leute die sagen die vom Rettungsdienst haben ihn vor den Zug rennen lassen! Also Pack ich doch lieber die Person leg se aufm Boden in Bauchlage setz mich aufn Rücken und halt einen Arm fest somit kann Er mit und sich nix mehr tun. Und wenn soll er mich Anzeigen wegen Freiheitsberaubung ich denke das man hier von einem Rechtfertigenden Notstand sprechen kann wenn die gesundheit oder das Leben dieser Person gefährdet ist.

    Das mit Pfefferspray bezieht sich auf Junkies die mit spritzen auf einen Losgehen oder Messer etc...

  3. #3
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    Zitat Zitat von Borsti Beitrag anzeigen
    Die Landesfeuerwehrschule Hamburg bietet solche Selbstverteidigungskurse für RD-Personal an. Bei der DRK-Schule in Hamburg wird ein ähnlicher Kurs angeboten.
    Worauf ich eigentlich hinauszielte war der regelgerechte Ausbildungsinhalt. Nicht zusätzliche auf Freiwilligkeit beruhende Angebote. Wobei ich derartige Seminare und lehrgänge wirklich nur begrüßen kann.

    Zitat Zitat von Borsti Beitrag anzeigen
    Der Rettungsdienst im Landkreis Oldenburg (Nds.) ist mit Handfesseln auf den RTW ausgestattet.
    Und nun frag die Kameraden mal, wer diese Handfesseln benutzen darf. Nur derjenige, der nach der Vollzugsbeamtenverordnung zum Vollzugsbeamten im Rahmen seiner Tätigkeiten nach dem PsychKG arbeitet. Und welche Befugnisse diese Mitarbeiter haben, steht explizit in der Bestallungsurkunde.

    Zitat Zitat von Borsti Beitrag anzeigen
    Zumindest im Landkreis Pinneberg (S-H) haben Angehörige des RD nach einem entsprechenden Lehrgang Vollzugsbefugnisse (speziell im Bereich des PsychKG)..
    Mag so sein und will ich auch nicht in Abrede stellen. Mit dem spezifischen Vorgaben in SH kenne ich mich als Niedersachse nicht wirklich aus.


    Zitat Zitat von Borsti Beitrag anzeigen
    Ähnlich sieht es in weiten Teilen Niedersachsens aus.
    Ist mir bekannt. Wie gesagt begleite ich seit einiger Zeit entsprechende Seminare für Führungskräfte der FF und habe auch in meinem Bekanntenkreis RDler und BFler mit entsprechender Bestallung.


    Zitat Zitat von Borsti Beitrag anzeigen
    Die Beamten der Berufsfeuerwehren haben in S-H ebenfalls Vollzugsrechte.
    Ist in Niedersachsen auch nicht viel anders, wobei es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichekit nicht jeden Angehörigen treffen wird, diese Rechte inne zu haben. Es wird vermutlich beschränkt sein auf minimum Wachleiter und dessen Stellvertreter.

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