... oder der Einsatz unmittelbaren Zwanges im Allgemeinen, und dazu gehören auch die Fesselung oder der Einsatz von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt oder Waffen stehen lediglich Vollzugsbeamten zu!

Ob es sich dabei um speziell bestallte Verwaltungsvollzugsbeamte oder Polizeivollzugsbeamte handelt ist dabei egal.

Maßnahmen die Jedermann zustehen sollten über den Bereich der Notwehr oder Nothilfe nicht herausgehen. Denn im Rahmen der Notwehr oder Nothilfe ist auch deren Überschreitung u.U. strafrechtlich relevant.

Meiner Meinung nach lieber einen oder mehrere Schritte zurückgehen als sich übermütig in zusätzliche Gefahr begeben. Eine "Festnahme" nach dem sog. "Jedermannrecht" und eine anschließende Fesselung halte ich grundsätzlich für bedenklich.