
Zitat von
DG3YCS
Pfefferspray fällt erstmal nicht unter das WaffenG
Das ist leider falsch ...
Pfefferspray fällt erstmal unter das WaffG.
Es wird nur herausgenommen indem der Hersteller schreibt, daß ist ein Tierabwehrspray und dann fällt es nicht mehr unter das WaffG.
Aber erstmal zählt es zu den Waffen.
Und dadurch das unter anderem die Pol wieder vom WaffG ausgenommen ist, haben diese auch ein Spray das ein Strahl hat und nicht sprüht.

Zitat von
DG3YCS
Er bezog sich also auf DEN EINSATZ von Waffen UM UNMITTELBAREN ZWANG auszuüben.
(Kitschiges und "schlechtes" Beispiel: STEHENBLEIBEN oder ich Schieße!)
Und dieses steht im Friedensfall NUR POLIZEIkräften zu. ALLE anderen tragen die Waffen nur zur Selbstverteidigung.
Selbst die Bundeswehr darf zum umsetzen von Unmittelbaren Zwang Schußwaffen einsetzen.
AUCH IM FRIEDEN.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.