Nein, wehre ich mich nicht gegen. Warum auch?

Fakt ist doch in diesem Zusammenhang auch dass grundsätzlich:

- weder Angehörige von FW und RD in Halte- und Fesselungstechniken unterwiesen sind. Oder gehört es jetzt, und das meine ich jetzt nicht vorwurfsvoll oder überheblich, zum Ausbildungsinhalt eines Fwlers oder RDlers einsatzbezogene Selbstverteidigungskurse zu besuchen?

- weder FW noch RD über die nötigen technischen Materialien zur Fesselung verfügen. Ich möchte mal den Fwler oder den RDler sehen, der zusätzlich zu seiner Taschenlampe, Multitool, oder was auch immer noch gleichzeitig Handfesseln mit sich führt.

- nur die wenigsten Angehörigen von FW und RD von rechtswegen befugt sind, Fesselungen durchzuführen. Die Anzahl der mit Vollzugseigenschaften ausgestatteten Angehörigen von HiOrgs dürfte relativ gering sein. Und selbst dort behaupte ich einmal aus eigener Erfahrung, sind der Umfang der übertragenen Rechte in den meisten Fällen gar nicht vollständig bekannt. Ich begleite seit 4 Jahren entsprechende Seminare und denke mir da ein Urteil erlauben zu können.

Diese Anmerkungen poste ich jetzt mal ganz abgesehen von den so wunderschönen "Jedermannrechten"!

Zu Deinem hier "schmerzhaft" genannten Beispiel: Kann passieren, wird wieder in ähnlicher Form passieren, sowohl im RD-Bereich wie auch bei meiner Fakultät. Ich selbst hatte auch mal die Ehre fast 2 Wochen zu Hause zu verbringen, weil mir so ein vollgesoffener Strumpf in die Hand gebissen hat.

Noch mal eine kleine persönliche Anmerkung am Rande:

Mitarbeiter der Landespolizeien sind in den meisten Fällen weder klein, noch Männchen. In den meisten Fällen sind sie normalgewachsen, männlichen sowie weiblichen Geschlechtes und im Norddeutschen Bereich überwiegend dunkelblau gekleidet!