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Thema: Atemschutzüberwachung nach FwDV7

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Nö, du hast ja ansatzweise Recht. Allerdings ist so etwas weder in der FwDV 7 gefordert noch sinnvoll.
    Was gefordert ist, habe ich oben geschrieben. Zuständig ist immer der einsetzende Einheitsführer, der sich ggf. von geeigneten Personen unterstützen lassen.

  2. #2
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    AGBF hat aber den ganzen Hightechquatsch initiiert.
    Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...

  3. #3
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    Gut möglich (welche Konsequenzen ergeben sich aus den Ideen der AGBF?).

    Und warum? Weil die Feuerwehr gerne nach technischen Lösungen verlangt, die ihr die Arbeit und mehr noch die Verantwortung abnehmen sollen. :(

  4. #4
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    Und...

    ... so schliesst sich der Kreis. Es ging ja um die Verbände und weniger um die FwDV 7.
    Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...

  5. #5
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    Was hat die AGBF mit HighTech zu tun?
    Du kannst auch jetzt noch mit Zettel und Armbanduhr das ganze vorschriftenkonform machen NIEMAND fordert diese Hightech... Im Gegenteil...
    Viele Grüße

    Christian

  6. #6
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    Egal

    Ich weiß, dass diese Auffassung kaum einer teilt. Ich bleibe trotzdem dabei.
    Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...

  7. #7
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    DU hast die AGBF ins Spiel gebracht. Jetzt nenne auch Roß und Reiter. WO fordert die AGBF die HighTech Lösung? Oder ist nur geistiger Dünnpfiff!?
    Viele Grüße

    Christian

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