Mir ist schon klar wie du das meinst. Nur sind sich unser OWL und er nicht grün. Daher wollte er die reperatur aus eigener Tasche zahlen
Das wird er vermutlich eh müssen, auch wenn der rechtmäßige Besitzer ihn reparieren lässt...
Allerdings ist und bleibt es nicht sein Eigentum und er hatte Nicht daran rum zu basteln, also muss er jetzt auch die Konsequenzen fragen...
Nur so als Tip: Bei unseren Meldern würden mich die Händler-Kollegen umgehend informieren, wenn einer bei denen auf dem Tisch landet ^^
MfG Fabsi
OT: Nur bei meinem nicht :-P
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In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??
Meine private Webseite: http://www.db1jat.org
d) Melder heimlich reparieren lassen, die Führung bekommt es mit (so sicher wie das Amen in der Kirche!) -->neuen Melder für die Kommune bezahlen und selber keinen mehr bekommen!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
e) sagen der Melder hat das auf einmal gemacht. Einfach so über Nacht. Probieren meine Kunden auch immer
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
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Wofür ist eigendlich der kleine Drehregler. Habe ihm jetzt das erklärt, was hier geschrieben wurde. Er will sich mit unserem OWL heute Nachmittag treffen.
Warum schreibt er eigentlich nicht selbst hier ?
Warum habt ihr denselben Melder ?
Warum war deiner auch auf ?
Gruss,
Tim
PS: Ich stelle fest, das ich immer mehr OT schreibe :-/
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Hi,
als ob du(wir) die Antwort nicht schon kennen würdest... ;-)
@Akkonsaarland
Mit welcher Begründung würdest du Ersatz für einen NEUEN Melder verlangen wollen...?
Er wollte eine Reparatur/neueinstellung selber vornehmen und hat dabei den Melder beschädigt! Das ist mit mangelnden Kentnissen sicherlich grob Fahrlässig und damit Schadensersatzpflichtig! Das zusätzlich ein mangelndes Einverständnisss des Besitzers vorliegt ändert daran auch nichts, weil ja bereits Schadensersatzpflicht besteht!
Allerdings erstreckt sich die Schadensersatzpflicht "nur" auf die wiederherstellung des alten Zustandes! Also auf die Kosten einer Reparatur. Ist eine Reparatur nicht möglich, so auf die ersatzbeschafung eines gleichwertigen (gebrauchten) Ersatzmelders (beim HÄNDLER mit Garantie natürlich) bzw. Anteilige erstattung des Kaufpreises eines Neugerätes in Höhe des Wertes des Altgerätes...
Alles andere würde dir jeder Richter um die Ohren hauen.
@All
Der TE hat hier einen dicken Fehler gemacht. Und hoffentlich lernt er daraus!
Aber wie er schreibt ist er ja bereit die Konsequenzen zu tragen und den Melder schnellstmöglich auf eigene Kosten instandsetzen zu lassen!
Damit sollte es neben einem dicken Anschiss dann getan sein. Ob ich das als verantwortlicher so dramatisch sehen würde wenn ich von der Sache incl. erfolgter Reparatur im nachhinein erfahren würde? Ich glaube nicht. Immerhin ist der Melder ja wieder repariert und erfüllt wieder seinen Zweck. Ein Schaden ist mir/dem Steuerzahler auch NICHT entstanden.
Diese Leute sind mir eindeutig lieber als die Sorte die dann einen defekten Melder "einfach so" zurückgibt oder den nach Basteleien einfach "im Fluss" versenkt und verlustig meldet.
Diese Schaden dann nicht nur sich sondern der Gemeinschaft!
Gruß
Carsten
Gruß
Carsten
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