Zitat Zitat von Shinzon Beitrag anzeigen
Warum schreibt er eigentlich nicht selbst hier ?

Warum habt ihr denselben Melder ?

Warum war deiner auch auf ?

Gruss,
Tim

PS: Ich stelle fest, das ich immer mehr OT schreibe :-/
Hi,

als ob du(wir) die Antwort nicht schon kennen würdest... ;-)

@Akkonsaarland

Mit welcher Begründung würdest du Ersatz für einen NEUEN Melder verlangen wollen...?
Er wollte eine Reparatur/neueinstellung selber vornehmen und hat dabei den Melder beschädigt! Das ist mit mangelnden Kentnissen sicherlich grob Fahrlässig und damit Schadensersatzpflichtig! Das zusätzlich ein mangelndes Einverständnisss des Besitzers vorliegt ändert daran auch nichts, weil ja bereits Schadensersatzpflicht besteht!

Allerdings erstreckt sich die Schadensersatzpflicht "nur" auf die wiederherstellung des alten Zustandes! Also auf die Kosten einer Reparatur. Ist eine Reparatur nicht möglich, so auf die ersatzbeschafung eines gleichwertigen (gebrauchten) Ersatzmelders (beim HÄNDLER mit Garantie natürlich) bzw. Anteilige erstattung des Kaufpreises eines Neugerätes in Höhe des Wertes des Altgerätes...
Alles andere würde dir jeder Richter um die Ohren hauen.

@All
Der TE hat hier einen dicken Fehler gemacht. Und hoffentlich lernt er daraus!
Aber wie er schreibt ist er ja bereit die Konsequenzen zu tragen und den Melder schnellstmöglich auf eigene Kosten instandsetzen zu lassen!
Damit sollte es neben einem dicken Anschiss dann getan sein. Ob ich das als verantwortlicher so dramatisch sehen würde wenn ich von der Sache incl. erfolgter Reparatur im nachhinein erfahren würde? Ich glaube nicht. Immerhin ist der Melder ja wieder repariert und erfüllt wieder seinen Zweck. Ein Schaden ist mir/dem Steuerzahler auch NICHT entstanden.
Diese Leute sind mir eindeutig lieber als die Sorte die dann einen defekten Melder "einfach so" zurückgibt oder den nach Basteleien einfach "im Fluss" versenkt und verlustig meldet.
Diese Schaden dann nicht nur sich sondern der Gemeinschaft!

Gruß
Carsten

Gruß
Carsten