Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt wurde, nachdem sie sich eingeschaltet hatte, mit Dienstaufsichtsbeschwerden überzogen (siehe mein 1. Posting). Der Staatsanwalt hat sehr wohl Handlungsbedarf gesehen, allerdings war die strafrechtliche Relevanz nicht ausreichend. Das wurde nochmals auch durch das Verwaltungsgericht bestätigt.
Das der Stadtbrandmeister (so heißt das bei uns!) sich von Beginn an in den Vordergrund geschoben hat, liegt doch lediglich daran, dass sein Verwandter beteiligt war. Ich denke, das die Befangenheit hier offensichtlich und objektives Handeln für ihn nicht möglich ist.
M f G
URW O.-E.





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