Die Frage ist falsch gestellt! Die Presse wurde schon einige Tage vor dem Verwaltungsgerichtstermin in Gelsenkirchen vom Stadtzbrandmeister O.-E. darüber informiert, dass drei Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr ausgeschlossen worden sind (Auszug aus dem Jahresabschlußbericht). Dass die Redaktionen dann natürlich weiter recherchieren ist doch logisch.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat aber nicht im Sinne des Stadtbrandmeisters entschieden (warum wohl???).
Damit wurde dieser Vorfall für die Medien doch erst interessant. Fakt ist auf jeden Fall: Die Medien wurden nicht durch die Kläger in formiert.
M f G
URW O.-E.