Zitat Zitat von akkonsaarland Beitrag anzeigen
Nochmal

die Sache ist von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Das bedeutet in Deutschland das keiner schuldig ist. Die Kampagne die jetzt folgt ist in meinen Augen eine reine Racheaktion.


Abhängig davon halte ich den Vorgang auch nicht für ok, und das Verhalten der Wehrführung ist inakzeptabel.
Das mit der Racheaktion (= Ausschluß) durch den Stadtbrandmeister kann ich nur bestätigen!!! Man beachte in diesem Zusammenhang noch einmal, dass die Strafanzeige sich nicht gegen den Stadtbrandmeister richtete, sondern gegen einen sehr engen Verwandten!

Den Begriff "Kampagne" lehne ich ab, es handelte sich um einen berechtigten Widerspruch gegen die Ausschlußverfügung, weil diese durch nichts zu begründen war (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen).


M f G

URW O.-E.