Guten Abend. Habe mal eine Frage bezüglich den Hanrath Stiefeln. Ich habe folgende Kennung in der Lasche.
Hanrath CE
EN 345-2
DIN EN ISO 20345 :2004
TYP 100
S§ HRO HI CI WR
Kenn. NR. 0193

Fällt dieses Stiefelpaar auch unter die Unterlassungsverfügung?
habe eh Probleme mit den Stiefeln da sich im Reissverschluss generell der Schlitten verabschiedet mal bricht nur der Schnippes an dem man zieht ein ander mal der Komplette Schlitten.

Über eine schnelle Fachkunige Antwort würde ich mich sehr freuen.