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Thema: Untersagungsverfügung der BA für Arbeitsschutz/Arbeitsmedizin bzgl Hanrath-Stiefel!

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  1. #1
    Josef123 Gast
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Die sind drollig, stellen sich einfach hin und sagen, die Bezirksregierung Köln lüge. Wenn ihr also mal von der Polizei angehalten werdet: "Nein, ich bin nicht zu schnell gefahren. Das stimmt nicht. Die Polizei lügt aus irgendwelchen Gründen. Ich war immer innerhalb der erlaubten Geschwindigkeit." ;)

    Aus dem Text geht nicht hervor, ob es jetzt für jeden Zeitraum ein gültiges Zertifikat gab. Wenn nicht: Ohne Zertifikat kein CE-Zeichen, ohne CE-Zeichen kein Verkauf in der EU. Das war simpel.
    Falls es doch gültige Zertifikate gab und gibt, sollte man nicht mehr als ein Jahr brauchen, um das mit der Aufsichtsbehörde zu klären. Aussitzen und Leugnen im oberen Sinne ändert nämlich nichts an der Rechtslage mit dem Vertrieb ohne CE-Zeichen, auch wenn das noch so ungerecht sein mag.
    Das hab ich mir auch gedacht! hehe

    Ich finds auch lustig, dass auf HAIX nun garnichtmehr eingegangen wird. Erst wurde alles auf die Konkurrenz abgeschoben, Sabotage usw... und jetzt ist plötzlich das baua schuld.


    Es wird/bleibt spannend ;)

  2. #2
    Hesse Gast
    Ich weiß, das passt nicht ganz zum Thema, musste es aber mal loswerden!
    Ich hab jetzt hier schon öfter von diesem "tollen" CE-Zeichen auf Produkten gelesen.
    Ich will nur mal darauf hinweisen das diese CE-Kennzeichnung keineswegs für geprüfte Sicherheit bürgt.
    Soweit ich weiß, ist dies eine freiwillige Verpflichtung der Hersteller Produkte nach bestimmten EG-Richtlinien herzustellen, deren Anforderungen nicht unterschritten werden dürfen. Danach muss zwar eine Konformitätsbewertung durchgeführt werden, das kann der Hersteller aber auch in eigen Regie durchführen (es ist allerdings auch möglich unabhängige Stellen mit einzubeziehen).
    Ich würde mich nicht darauf verlassen das Produkte mit diesem Zeichen auch automatisch sicher sind. Und ob diese Kennzeichnung Grundlage einer Zertifizierung sein soll wage ich auch zu bezweifeln.

  3. #3
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    18.11.2003
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    Zitat Zitat von Hesse Beitrag anzeigen
    Ich weiß, das passt nicht ganz zum Thema, musste es aber mal loswerden!
    Ich hab jetzt hier schon öfter von diesem "tollen" CE-Zeichen auf Produkten gelesen.
    Ich will nur mal darauf hinweisen das diese CE-Kennzeichnung keineswegs für geprüfte Sicherheit bürgt.
    Soweit ich weiß, ist dies eine freiwillige Verpflichtung der Hersteller Produkte nach bestimmten EG-Richtlinien herzustellen, deren Anforderungen nicht unterschritten werden dürfen. Danach muss zwar eine Konformitätsbewertung durchgeführt werden, das kann der Hersteller aber auch in eigen Regie durchführen (es ist allerdings auch möglich unabhängige Stellen mit einzubeziehen).
    Ich würde mich nicht darauf verlassen das Produkte mit diesem Zeichen auch automatisch sicher sind. Und ob diese Kennzeichnung Grundlage einer Zertifizierung sein soll wage ich auch zu bezweifeln.

    Hi, So ganz unrecht hast du nicht...
    Das CE Zeichen als solches hat im allgemeinen nicht viel wert da alle Produkte ein CE Zeichen haben müssen um verkauft zu werden...
    Es gibt aber Produktgruppen, für die ist Zertifizierung durch eine dafür ZUGELASSENE Stelle vorgeschrieben um das CE Zeichen tragen zu dürfen... Für diese Produkte kann der Hersteller NICHT einfach selbst einen Wisch zusammenlügen!

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
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  4. #4
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    Zitat Zitat von Hesse Beitrag anzeigen
    Ich weiß, das passt nicht ganz zum Thema, musste es aber mal loswerden!
    Ich hab jetzt hier schon öfter von diesem "tollen" CE-Zeichen auf Produkten gelesen.
    Ob toll oder nicht, das Zeichen ist bei bestimmten Produktgruppen (unter anderem persönlichen Schutzausrüstungen) schlicht vorgeschrieben. Ohne darf es nicht in Verkehr gebracht werden.

    Ich will nur mal darauf hinweisen das diese CE-Kennzeichnung keineswegs für geprüfte Sicherheit bürgt.
    Es bürgt dafür, dass das Produkt grundlegende Anforderungen an die Produktsicherheit einhält.

    Soweit ich weiß, ist dies eine freiwillige Verpflichtung der Hersteller Produkte nach bestimmten EG-Richtlinien herzustellen, deren Anforderungen nicht unterschritten werden dürfen.
    Dann solltest du dich nochmal informieren. Freiwillig ist da nichts, wenn für eine Produktgruppe solche Mindestanforderungen bestehen, muss der Hersteller /Inverkehrbringer die Konformität nachweisen und das CE-Zeichen anbringen.

    Danach muss zwar eine Konformitätsbewertung durchgeführt werden, das kann der Hersteller aber auch in eigen Regie durchführen (es ist allerdings auch möglich unabhängige Stellen mit einzubeziehen).
    Das CE-Zeichen bringt immer der Hersteller in Eigenregie (und -verantwortung) an. Die Konformitätsbewertung muss ggf. unter Hinzuziehung einer benannten, unabhängigen Stelle erfolgen (Baumusterprüfung).

    Ich würde mich nicht darauf verlassen das Produkte mit diesem Zeichen auch automatisch sicher sind. Und ob diese Kennzeichnung Grundlage einer Zertifizierung sein soll wage ich auch zu bezweifeln.
    Die Zertifizierung ist bei PSA der Kategorien II und III Grundlage für das Anbringen des CE-Zeichens.
    Sie sind zumindest von den Grundsätzen her sicher, da sie mit den in EG-Richtlinien gestellten Anforderungen übereinstimmen, das CE-Zeichen ist aber nicht vergleichbar mit irgendwelchen TÜV-Zeichen oder dem GS-Zeichen, die in der Tat freiwillig sind, es garantiert auch keine bestimmte Qualität des Produktes (zum Beispiel Haltbarkeit).
    Dadurch dass der Hersteller das Zeichen selbst anbringt besteht natürlich die Gefahr der missbräuchlichen Anbringung, wenn das Produkt nicht den Anforderungen entspricht. Was dann passiert, sieht man ja im hier diskutierten Fall. Insofern ist das CE-Zeichen nicht wertlos.

  5. #5
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    08.10.2004
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    323
    Hallo,

    Die EN ISO 20345:2004 sagt aus wie der Sicherheitsschuh für seinen jeweiligen Bereich mindestens und / oder erweitert auszusehen / auszustatten ist. also als " Produktionsrichtlinie"...

    EN 15090:2006 legt die Mechanische, Chemikalische und Thermische Mindestbelastungen fest.
    Ist mehr eine "Testrichtlinie"

    Na ja....
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  6. #6
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Inzwischen haben sie immerhin den Fehler abgeändert. Der hat sicher auch so manchem sein Bild über die Normkenntnisse dieser Firma bestätigt... Da stand nämlich im Text nicht die 15090:2006, sondern die 15060:2006. Und die regelt...
    Naja, die DIN 15090 behandelt "Krane; Treib- und Mitlaufsätze; Zusammenstellung" - man sollte schon dazu schreiben, ob nationale oder europäische harmonisierte Norm ...

  7. #7
    Josef123 Gast
    von 28. August 2008....

    "Feuerwehrstiefel, Typ: Profi Plus, Profi, Ultra, Spark

    EAN-Code: nicht bekannt

    Firma: Hanrath Schuh GmbH, Gladbacher Straße 27, 52525 Heinsberg

    Die für das Inverkehrbringen notwendige Bescheinigung nach Artikel 11 a der RL 89/686/EWG wurde von der CTC bis heute nicht ausgestellt.
    Die beschriebenen Mängel sind nach einer Probennahme am 20.09.2007 durch die CTC festgestellt worden. Bei einer zweiten Probennahme durch die CTC am 21.02.2008 sind immer noch Abweichungen von den Mindestanforderungen, wie fehlende Rutschhemmung und Entflammbarkeit der Schnürsenkel festgestellt worden.

    Fehlende Rutschhemmung
    Trennkraft der Laufsohle zum Schaft zu gering
    Zehenkappenbelastung zu gering
    fehlende Durchtrittssicherheit
    Brennverhalten: Reißverschluss und Schnürsystem geschmolzen

    Zuständige Behörde: Bezirksregierung Köln, 50606 Köln, Dienstgebäude: Borcherstraße 20, 52072 Aachen

    Aktenzeichen: 55.3.8221-Go (UV 010/08)"

    gelesen hier:
    http://www.feuerwehr.de/news/2008/08...die_zweite.php

  8. #8
    Registriert seit
    22.02.2004
    Beiträge
    225
    Die Untersagungsverfügung wurde ergänzt:

    Untersagung des Inverkehrbringens der Feuerwehrstiefel des Typs Profi Plus, Profi, Ultra und Spark. Aufgrund der Untersagungsverfügung dürfen die Stiefel ab dem 14.08.2008 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
    http://www.baua.de/de/Geraete-und-Pr...rue&__nnn=true

    Bin mal gespannt, ob und wie meine Feuerwehr jetzt endlich mal reagiert....

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