Und weiter geht es...
Ok, der Text klingt schon besser als das was man bisher gehört hat!
Aber:

Zitat von
Saniteuter
Stellungnahme Hanrath Schuh-GmbH zur Veröffentlichung BAUA 09.05.2008
Untersagungsverfügung Bezirksregierung Köln
Feuerwehrstiefel, Typ Profi Plus, Profi, Ultra, Spark, 865 U
In der Veröffentlichung durch das BAUA versucht die Bezirksregierung Köln zu Unrecht
und rechtswidrig den Eindruck zu erwecken, unserem Unternehmen seien im Rahmen von Untersagungsverfügungen 2007 Herstellung und Vertrieb von Feuerwehrstiefeln
wegen festgestellter Mängel und wegen Fehlens gültiger Zertifikate unbefristet
untersagt worden.
Naja, Ich kann nichts von den oben geschilderten Tatsachenbehauptungen in der Veröffentlichung wiederfinden! Aus der Veröffentlichung geht hervor, das die Stiefel in einem bestimmten Produktionszeitraum nicht in Ordnung wahren! Nicht mehr und nicht weniger!

Zitat von
Saniteuter
Diese Behauptung ist nachweislich falsch und entbehrt jeder Grundlage. Richtig ist lediglich, dass die Bezirksregierung Köln sich am 12.02.2007 veranlasst sah, uns den Verkauf von Feuerwehrstiefeln vorübergehend zu untersagen,
weil angeblich sicherheitstechnische Mängel festgestellt wurden, die die Absatzhöhe
und die Antistatik betrafen.
Wie kann eine Behauptung, die es so gar nicht gibt, falsch sein?
Ob die vorhandenen Mängel nun "tatsächlich" oder nur "angeblich" vorhanden waren mag jeder für sich selbst entscheiden...

Zitat von
Saniteuter
Mit Prüfbericht vom 19.03.2007 hat das Prüf- und Forschungsinstitut Pirmasens e.V. (PFI) die von uns hergestellten Feuerwehrstiefel vorbehaltslos wieder zertifiziert.
Hinsichtlich WELCHER Richtlinie wurde zertifiziert?

Zitat von
Saniteuter
Zwischen dem 25.07. und 03.08.2007 wurden sodann die von uns hergestellten Einzelmodelle entsprechend EN 15090 durch das Centre Technique Cuir Chaussure Maroquinerie (CTC), Lyon, zertifiziert.
Naja, spätestens ab diesem Zeitpunkt ist also davon auszugehen das die Stiefel wieder alle Anforderungen erfüllt haben!

Zitat von
Saniteuter
Ab 12.02.2007 hat die Bezirksregierung Köln weder Grund noch Veranlassung gehabt, die von uns hergestellten Produkte zu beanstanden und erst recht keine Untersagungsverfügungen zu erlassen.
AB dem 12.02 hat sie keinen Grund mehr gehabt? Es wurde doch erst laut Aussage von Hanrath selber die Entscheidung getroffen den Verkauf zu untersagen. Und ebendfalls laut Aussage von Hanrath wurde erst am 19.03 erneut zertifiziert! Und wenn die Bezirksregierung tatsächlich AB dem 12.02 keinen Grund mehr gehabt hätte, was war vorher?

Zitat von
Saniteuter
Alleine die Tatsache, dass die Bezirksregierung Köln sich als zuständige Behörde veranlasst sieht, im April/Mai 2008 durch das BAUA die beanstandeten Veröffentlichungen
zu veranlassen, dürfte für sich selbst sprechen.
Der Zeitpunkt der Veröffentlichung dürfte andere Gründe haben. Es darf ja nicht immer sofort Veröffentlicht werden! Manchmal verzögert sich die Veröffentlichung!
Zum Beispiel mit dem Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit der Entscheidung. Wenn es wg. einer solchen Entscheidung zu einem Wiederspruch kommt kann es schon mal dauern bis das endgültig Unanfechtbar ist!

Zitat von
Saniteuter
Es besteht daher kein Grund zur Verunsicherung unserer Kunden: Die von uns vertriebenen
Produkte sind zertifiziert und mängelfrei.
Für die aktuelle Produktionsreihe kann man annehmen das es korrekt ist. Dies ändert nichts an der Tatsache das die in dem in der Untersagungsverfügung veröffentlichen Zeitraum hergestellten Stiefel bis auf weiteres immer noch kein Zulassung für den Einsatzdienst haben.
Sollte diese Verfügung doch noch zurückgezogen werden so würde sich das wieder ändern. Bis dahin aber steht das Geschriebene.

Zitat von
Saniteuter
Sollte dennoch bei Ihnen ein weiterer Aufklärungsbedarf bestehen, bitten wir um Terminvorschläge
zwecks Besuchen bei den Feuerwehren, um Ihre Fragen zu beantworten.
Alle Stiefel, die die Hanrath Schuh-GmbH vertreibt, können weiterhin bedenkenlos
gekauft und genutzt werden.
Wir haben zwischenzeitlich anwaltlichen Rat eingeholt, um für eine Klarstellung durch die Bezirksregierung Köln Sorge zu tragen.
Sich anwaltlichen Rat einholen steht jedem Frei. Sowohl wenn man im Recht ist wie auch wenn man im Unrecht ist.

Zitat von
Saniteuter
gruß Georg!!!
Aber es soll sich jeder seine eigene Meinung bilden!
Gruß
Carsten
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