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Thema: Untersagungsverfügung der BA für Arbeitsschutz/Arbeitsmedizin bzgl Hanrath-Stiefel!

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  1. #1
    Saniteuter Gast
    Stellungnahme Hanrath Schuh-GmbH zur Veröffentlichung BAUA 09.05.2008
    Untersagungsverfügung Bezirksregierung Köln

    Feuerwehrstiefel, Typ Profi Plus, Profi, Ultra, Spark, 865 U
    In der Veröffentlichung durch das BAUA versucht die Bezirksregierung Köln zu Unrecht
    und rechtswidrig den Eindruck zu erwecken, unserem Unternehmen seien im Rahmen von Untersagungsverfügungen 2007 Herstellung und Vertrieb von Feuerwehrstiefeln
    wegen festgestellter Mängel und wegen Fehlens gültiger Zertifikate unbefristet
    untersagt worden. Diese Behauptung ist nachweislich falsch und entbehrt jeder Grundlage. Richtig ist lediglich, dass die Bezirksregierung Köln sich am 12.02.2007 veranlasst sah, uns den Verkauf von Feuerwehrstiefeln vorübergehend zu untersagen,
    weil angeblich sicherheitstechnische Mängel festgestellt wurden, die die Absatzhöhe
    und die Antistatik betrafen. Mit Prüfbericht vom 19.03.2007 hat das Prüf- und Forschungsinstitut Pirmasens e.V. (PFI) die von uns hergestellten Feuerwehrstiefel vorbehaltslos wieder zertifiziert. Zwischen dem 25.07. und 03.08.2007 wurden sodann die von uns hergestellten Einzelmodelle entsprechend EN 15090 durch das Centre Technique Cuir Chaussure Maroquinerie (CTC), Lyon, zertifiziert. Ab 12.02.2007 hat die Bezirksregierung Köln weder Grund noch Veranlassung gehabt, die von uns hergestellten
    Produkte zu beanstanden und erst recht keine Untersagungsverfügungen zu erlassen.
    Alleine die Tatsache, dass die Bezirksregierung Köln sich als zuständige Behörde veranlasst sieht, im April/Mai 2008 durch das BAUA die beanstandeten Veröffentlichungen
    zu veranlassen, dürfte für sich selbst sprechen.
    Es besteht daher kein Grund zur Verunsicherung unserer Kunden: Die von uns vertriebenen
    Produkte sind zertifiziert und mängelfrei.
    Sollte dennoch bei Ihnen ein weiterer Aufklärungsbedarf bestehen, bitten wir um Terminvorschläge
    zwecks Besuchen bei den Feuerwehren, um Ihre Fragen zu beantworten.
    Alle Stiefel, die die Hanrath Schuh-GmbH vertreibt, können weiterhin bedenkenlos
    gekauft und genutzt werden.
    Wir haben zwischenzeitlich anwaltlichen Rat eingeholt, um für eine Klarstellung durch die Bezirksregierung Köln Sorge zu tragen.



    gruß Georg!!!

  2. #2
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Und weiter geht es...

    Ok, der Text klingt schon besser als das was man bisher gehört hat!
    Aber:

    Zitat Zitat von Saniteuter Beitrag anzeigen
    Stellungnahme Hanrath Schuh-GmbH zur Veröffentlichung BAUA 09.05.2008
    Untersagungsverfügung Bezirksregierung Köln

    Feuerwehrstiefel, Typ Profi Plus, Profi, Ultra, Spark, 865 U
    In der Veröffentlichung durch das BAUA versucht die Bezirksregierung Köln zu Unrecht
    und rechtswidrig den Eindruck zu erwecken, unserem Unternehmen seien im Rahmen von Untersagungsverfügungen 2007 Herstellung und Vertrieb von Feuerwehrstiefeln
    wegen festgestellter Mängel und wegen Fehlens gültiger Zertifikate unbefristet
    untersagt worden.
    Naja, Ich kann nichts von den oben geschilderten Tatsachenbehauptungen in der Veröffentlichung wiederfinden! Aus der Veröffentlichung geht hervor, das die Stiefel in einem bestimmten Produktionszeitraum nicht in Ordnung wahren! Nicht mehr und nicht weniger!

    Zitat Zitat von Saniteuter Beitrag anzeigen
    Diese Behauptung ist nachweislich falsch und entbehrt jeder Grundlage. Richtig ist lediglich, dass die Bezirksregierung Köln sich am 12.02.2007 veranlasst sah, uns den Verkauf von Feuerwehrstiefeln vorübergehend zu untersagen,
    weil angeblich sicherheitstechnische Mängel festgestellt wurden, die die Absatzhöhe
    und die Antistatik betrafen.
    Wie kann eine Behauptung, die es so gar nicht gibt, falsch sein?
    Ob die vorhandenen Mängel nun "tatsächlich" oder nur "angeblich" vorhanden waren mag jeder für sich selbst entscheiden...

    Zitat Zitat von Saniteuter Beitrag anzeigen
    Mit Prüfbericht vom 19.03.2007 hat das Prüf- und Forschungsinstitut Pirmasens e.V. (PFI) die von uns hergestellten Feuerwehrstiefel vorbehaltslos wieder zertifiziert.
    Hinsichtlich WELCHER Richtlinie wurde zertifiziert?

    Zitat Zitat von Saniteuter Beitrag anzeigen
    Zwischen dem 25.07. und 03.08.2007 wurden sodann die von uns hergestellten Einzelmodelle entsprechend EN 15090 durch das Centre Technique Cuir Chaussure Maroquinerie (CTC), Lyon, zertifiziert.
    Naja, spätestens ab diesem Zeitpunkt ist also davon auszugehen das die Stiefel wieder alle Anforderungen erfüllt haben!

    Zitat Zitat von Saniteuter Beitrag anzeigen
    Ab 12.02.2007 hat die Bezirksregierung Köln weder Grund noch Veranlassung gehabt, die von uns hergestellten Produkte zu beanstanden und erst recht keine Untersagungsverfügungen zu erlassen.
    AB dem 12.02 hat sie keinen Grund mehr gehabt? Es wurde doch erst laut Aussage von Hanrath selber die Entscheidung getroffen den Verkauf zu untersagen. Und ebendfalls laut Aussage von Hanrath wurde erst am 19.03 erneut zertifiziert! Und wenn die Bezirksregierung tatsächlich AB dem 12.02 keinen Grund mehr gehabt hätte, was war vorher?

    Zitat Zitat von Saniteuter Beitrag anzeigen
    Alleine die Tatsache, dass die Bezirksregierung Köln sich als zuständige Behörde veranlasst sieht, im April/Mai 2008 durch das BAUA die beanstandeten Veröffentlichungen
    zu veranlassen, dürfte für sich selbst sprechen.
    Der Zeitpunkt der Veröffentlichung dürfte andere Gründe haben. Es darf ja nicht immer sofort Veröffentlicht werden! Manchmal verzögert sich die Veröffentlichung!
    Zum Beispiel mit dem Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit der Entscheidung. Wenn es wg. einer solchen Entscheidung zu einem Wiederspruch kommt kann es schon mal dauern bis das endgültig Unanfechtbar ist!

    Zitat Zitat von Saniteuter Beitrag anzeigen
    Es besteht daher kein Grund zur Verunsicherung unserer Kunden: Die von uns vertriebenen
    Produkte sind zertifiziert und mängelfrei.
    Für die aktuelle Produktionsreihe kann man annehmen das es korrekt ist. Dies ändert nichts an der Tatsache das die in dem in der Untersagungsverfügung veröffentlichen Zeitraum hergestellten Stiefel bis auf weiteres immer noch kein Zulassung für den Einsatzdienst haben.
    Sollte diese Verfügung doch noch zurückgezogen werden so würde sich das wieder ändern. Bis dahin aber steht das Geschriebene.

    Zitat Zitat von Saniteuter Beitrag anzeigen
    Sollte dennoch bei Ihnen ein weiterer Aufklärungsbedarf bestehen, bitten wir um Terminvorschläge
    zwecks Besuchen bei den Feuerwehren, um Ihre Fragen zu beantworten.
    Alle Stiefel, die die Hanrath Schuh-GmbH vertreibt, können weiterhin bedenkenlos
    gekauft und genutzt werden.
    Wir haben zwischenzeitlich anwaltlichen Rat eingeholt, um für eine Klarstellung durch die Bezirksregierung Köln Sorge zu tragen.
    Sich anwaltlichen Rat einholen steht jedem Frei. Sowohl wenn man im Recht ist wie auch wenn man im Unrecht ist.


    Zitat Zitat von Saniteuter Beitrag anzeigen
    gruß Georg!!!
    Aber es soll sich jeder seine eigene Meinung bilden!

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  3. #3
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Die sind drollig, stellen sich einfach hin und sagen, die Bezirksregierung Köln lüge. Wenn ihr also mal von der Polizei angehalten werdet: "Nein, ich bin nicht zu schnell gefahren. Das stimmt nicht. Die Polizei lügt aus irgendwelchen Gründen. Ich war immer innerhalb der erlaubten Geschwindigkeit." ;)

    Aus dem Text geht nicht hervor, ob es jetzt für jeden Zeitraum ein gültiges Zertifikat gab. Wenn nicht: Ohne Zertifikat kein CE-Zeichen, ohne CE-Zeichen kein Verkauf in der EU. Das war simpel.
    Falls es doch gültige Zertifikate gab und gibt, sollte man nicht mehr als ein Jahr brauchen, um das mit der Aufsichtsbehörde zu klären. Aussitzen und Leugnen im oberen Sinne ändert nämlich nichts an der Rechtslage mit dem Vertrieb ohne CE-Zeichen, auch wenn das noch so ungerecht sein mag.

  4. #4
    Josef123 Gast
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Die sind drollig, stellen sich einfach hin und sagen, die Bezirksregierung Köln lüge. Wenn ihr also mal von der Polizei angehalten werdet: "Nein, ich bin nicht zu schnell gefahren. Das stimmt nicht. Die Polizei lügt aus irgendwelchen Gründen. Ich war immer innerhalb der erlaubten Geschwindigkeit." ;)

    Aus dem Text geht nicht hervor, ob es jetzt für jeden Zeitraum ein gültiges Zertifikat gab. Wenn nicht: Ohne Zertifikat kein CE-Zeichen, ohne CE-Zeichen kein Verkauf in der EU. Das war simpel.
    Falls es doch gültige Zertifikate gab und gibt, sollte man nicht mehr als ein Jahr brauchen, um das mit der Aufsichtsbehörde zu klären. Aussitzen und Leugnen im oberen Sinne ändert nämlich nichts an der Rechtslage mit dem Vertrieb ohne CE-Zeichen, auch wenn das noch so ungerecht sein mag.
    Das hab ich mir auch gedacht! hehe

    Ich finds auch lustig, dass auf HAIX nun garnichtmehr eingegangen wird. Erst wurde alles auf die Konkurrenz abgeschoben, Sabotage usw... und jetzt ist plötzlich das baua schuld.


    Es wird/bleibt spannend ;)

  5. #5
    Hesse Gast
    Ich weiß, das passt nicht ganz zum Thema, musste es aber mal loswerden!
    Ich hab jetzt hier schon öfter von diesem "tollen" CE-Zeichen auf Produkten gelesen.
    Ich will nur mal darauf hinweisen das diese CE-Kennzeichnung keineswegs für geprüfte Sicherheit bürgt.
    Soweit ich weiß, ist dies eine freiwillige Verpflichtung der Hersteller Produkte nach bestimmten EG-Richtlinien herzustellen, deren Anforderungen nicht unterschritten werden dürfen. Danach muss zwar eine Konformitätsbewertung durchgeführt werden, das kann der Hersteller aber auch in eigen Regie durchführen (es ist allerdings auch möglich unabhängige Stellen mit einzubeziehen).
    Ich würde mich nicht darauf verlassen das Produkte mit diesem Zeichen auch automatisch sicher sind. Und ob diese Kennzeichnung Grundlage einer Zertifizierung sein soll wage ich auch zu bezweifeln.

  6. #6
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Zitat Zitat von Hesse Beitrag anzeigen
    Ich weiß, das passt nicht ganz zum Thema, musste es aber mal loswerden!
    Ich hab jetzt hier schon öfter von diesem "tollen" CE-Zeichen auf Produkten gelesen.
    Ich will nur mal darauf hinweisen das diese CE-Kennzeichnung keineswegs für geprüfte Sicherheit bürgt.
    Soweit ich weiß, ist dies eine freiwillige Verpflichtung der Hersteller Produkte nach bestimmten EG-Richtlinien herzustellen, deren Anforderungen nicht unterschritten werden dürfen. Danach muss zwar eine Konformitätsbewertung durchgeführt werden, das kann der Hersteller aber auch in eigen Regie durchführen (es ist allerdings auch möglich unabhängige Stellen mit einzubeziehen).
    Ich würde mich nicht darauf verlassen das Produkte mit diesem Zeichen auch automatisch sicher sind. Und ob diese Kennzeichnung Grundlage einer Zertifizierung sein soll wage ich auch zu bezweifeln.

    Hi, So ganz unrecht hast du nicht...
    Das CE Zeichen als solches hat im allgemeinen nicht viel wert da alle Produkte ein CE Zeichen haben müssen um verkauft zu werden...
    Es gibt aber Produktgruppen, für die ist Zertifizierung durch eine dafür ZUGELASSENE Stelle vorgeschrieben um das CE Zeichen tragen zu dürfen... Für diese Produkte kann der Hersteller NICHT einfach selbst einen Wisch zusammenlügen!

    Gruß
    Carsten
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  7. #7
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Hesse Beitrag anzeigen
    Ich weiß, das passt nicht ganz zum Thema, musste es aber mal loswerden!
    Ich hab jetzt hier schon öfter von diesem "tollen" CE-Zeichen auf Produkten gelesen.
    Ob toll oder nicht, das Zeichen ist bei bestimmten Produktgruppen (unter anderem persönlichen Schutzausrüstungen) schlicht vorgeschrieben. Ohne darf es nicht in Verkehr gebracht werden.

    Ich will nur mal darauf hinweisen das diese CE-Kennzeichnung keineswegs für geprüfte Sicherheit bürgt.
    Es bürgt dafür, dass das Produkt grundlegende Anforderungen an die Produktsicherheit einhält.

    Soweit ich weiß, ist dies eine freiwillige Verpflichtung der Hersteller Produkte nach bestimmten EG-Richtlinien herzustellen, deren Anforderungen nicht unterschritten werden dürfen.
    Dann solltest du dich nochmal informieren. Freiwillig ist da nichts, wenn für eine Produktgruppe solche Mindestanforderungen bestehen, muss der Hersteller /Inverkehrbringer die Konformität nachweisen und das CE-Zeichen anbringen.

    Danach muss zwar eine Konformitätsbewertung durchgeführt werden, das kann der Hersteller aber auch in eigen Regie durchführen (es ist allerdings auch möglich unabhängige Stellen mit einzubeziehen).
    Das CE-Zeichen bringt immer der Hersteller in Eigenregie (und -verantwortung) an. Die Konformitätsbewertung muss ggf. unter Hinzuziehung einer benannten, unabhängigen Stelle erfolgen (Baumusterprüfung).

    Ich würde mich nicht darauf verlassen das Produkte mit diesem Zeichen auch automatisch sicher sind. Und ob diese Kennzeichnung Grundlage einer Zertifizierung sein soll wage ich auch zu bezweifeln.
    Die Zertifizierung ist bei PSA der Kategorien II und III Grundlage für das Anbringen des CE-Zeichens.
    Sie sind zumindest von den Grundsätzen her sicher, da sie mit den in EG-Richtlinien gestellten Anforderungen übereinstimmen, das CE-Zeichen ist aber nicht vergleichbar mit irgendwelchen TÜV-Zeichen oder dem GS-Zeichen, die in der Tat freiwillig sind, es garantiert auch keine bestimmte Qualität des Produktes (zum Beispiel Haltbarkeit).
    Dadurch dass der Hersteller das Zeichen selbst anbringt besteht natürlich die Gefahr der missbräuchlichen Anbringung, wenn das Produkt nicht den Anforderungen entspricht. Was dann passiert, sieht man ja im hier diskutierten Fall. Insofern ist das CE-Zeichen nicht wertlos.

  8. #8
    Registriert seit
    08.10.2004
    Beiträge
    323
    Hallo,

    Die EN ISO 20345:2004 sagt aus wie der Sicherheitsschuh für seinen jeweiligen Bereich mindestens und / oder erweitert auszusehen / auszustatten ist. also als " Produktionsrichtlinie"...

    EN 15090:2006 legt die Mechanische, Chemikalische und Thermische Mindestbelastungen fest.
    Ist mehr eine "Testrichtlinie"

    Na ja....
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  9. #9
    Registriert seit
    04.01.2008
    Beiträge
    265
    ehrlich, mir ist es mittlerweile egal ob und wie die zugelassen sind , ich kaufe einfach woanders und fertig.
    mein Geld nimmt jeder gern ;)

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