Das ist Sache des Landesrettungsdienstgesetzes.
Dort ist i.d.Regel beschrieben, wer KT`e durchführt.
Wobei es auch hier, wie immer ausnahmen gibt. (z.B. RLS gibt die Übernahme duch ein SEG- bzw. OV-FZG frei)
Ist aber nicht Sinn und Zweck der Sache.
Naja, wenn ich nach LRettG mit meinen Fahrzeugen keine Transporte durchführen darf, steht das ja nicht zur Diskussion ;)
MfG Fabsi
Da die Vergabe von Transporten ja an HiOrg deligiert wurde, und unsere Fahrzeuge vom DRK zur Verfügung gestellt wurden, wir auch vom DRK sind, sehe ich da kein Problem.
Gruß, Mr. Blaulicht
also ich habe auch schon mitbekommen, dass auf einer großveranstaltung der patient samt RTW übergeben wurde an den regel RD
DITO:
Regel RD kommt an veranstaltungsort, steigt aus seinem RTW aus, und nimmt den wieder mit, in dem sich der patient befindet.
So wurden die RTW`s an diesem abend 2 mal getauscht.
Also bei uns (Saarland) ist die Situation folgende:
KT können nach Rücksprache mit der RLS von SEG/OV-Fahrzeugen transportiert werden.
Notfallpatienten werden vom RD übernommen.
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