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Thema: Fahrzeug-Bereitstellung bei Großveranstaltungen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Ich muss da ja mal nachharken...

    Nehmen wir einen San-Dienst wo gefordert ist:
    2 RTW
    2 KTW
    1 UHS
    mind. 16 Sanis

    Jetzt wissen wir aus Erfahrung, dass bei diesem Dienst die beiden RTW gut 70% der Zeit am "rollen" sind und die beiden KTWs noch mindestens 30%...

    Fahrt ihr dann mit 2 RTWs und 1 KTW noch zusätzlich hin und die anderen 4 Fahrzeuge (auf gut deutsch) "schaukeln sich dann die Eier" ?

    (Gut, wir sind jetzt so "eng" beieinander hier bei uns in der Stadt, dass unser RTW fast schon wieder zurück ist ausm KH, bevor der RTW des RegelRD da ist *g*)

    MfG Fabsi
    Nein natürlich nicht. Diese Taktik wenden wir nur dann an wo ein normaler SAN Dienst geordert wurde wie z.B bei Konzerten in Hallen / Open Air , Sportveranstaltungen usw....
    Werden sowieso mehrere RTW / KTW o.ä. geordert, dann ist ja schon von vorneherein klar das diese auch Transporte übernehmen. Allerdings ist das ganze manchmal Schwierig, weil wenn der Veranstalter z.B. 1 RTW bestellt hat, auch 1 RTW vor Ort haben will... Meines erachtens sollte Klar geregelt sein wozu der RTW verwendet werden soll. Weil als mobiler Behandlungsplatz ist er sicher nicht zu verstehen....
    Gibt z.B Situationen bei denen die Veranstaltung nicht fortgesetzt wird wenn das georderte Fahrzeug nicht wie vorgesehen vor Ort ist. ( Reitturniere, Motorsortveranstaltungen...)
    In diesem Fall wird dann ( wenn Zeitlich relevant) der Reg.Rettungsdienst hinzugezogen. Hier ist es auch schon vorgekommen das im RTW des SAN Dienst der Patient versorgt wurde und nach hinzukommen des Rett.D mit NA so verfahren wurde das die kurzerhand der nicht umgeladen wurde, sonder der SAN Dienst transportierte und der RTW des Rett.Dienstes solange vor Ort blieb. ( Abrechnungstechnisch kein Problem da selber KV )

    Gruß Dirk
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  2. #2
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    @Teletector: Dann sind wir uns ja Einig Dirk ;)

    Allerdings gibt es Gegenden in D, wo ein generelles Transport-Verbot für den San-D ins KH besteht... Diese dürfen dann maximal bis zur Veranstalltungsgrenze fahren und Müssen dann dort an den Regel-RD übergeben...
    Und DAS halte dich doch, nicht nur für sehr übertrieben, sondern auch verdammt Gefährlich, je nach dem um welche Verletzung es sich handelt ^^

    MfG Fabsi

  3. #3
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    @Teletector: Dann sind wir uns ja Einig Dirk ;)

    Allerdings gibt es Gegenden in D, wo ein generelles Transport-Verbot für den San-D ins KH besteht... Diese dürfen dann maximal bis zur Veranstalltungsgrenze fahren und Müssen dann dort an den Regel-RD übergeben...
    Und DAS halte dich doch, nicht nur für sehr übertrieben, sondern auch verdammt Gefährlich, je nach dem um welche Verletzung es sich handelt ^^

    MfG Fabsi
    so sehe ich das auch. Aus diesem Grunde verfahren wir so wie beschrieben. Vorrausetztung für einen Transport ist natürlich, das das Rettungsmittel adäquat besetzt ist.

    @Fabsi: der Transportverbot von dem Du schreibst, wird der vom Jeweiligen LandesRett.D Gesetz verhängt oder duldet der Veranstalter keine Transporte nach dem Motto ist heute mein RTW...?
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Teletector Beitrag anzeigen
    @Fabsi: der Transportverbot von dem Du schreibst, wird der vom Jeweiligen LandesRett.D Gesetz verhängt oder duldet der Veranstalter keine Transporte nach dem Motto ist heute mein RTW...?
    Uff da bin ich jetzt überfragt ;)

    Ich kenn das lediglich von Kollegen von mir, die in dem betreffenden BL (Saarland) als San-Unterstützung waren, ist aber auch schon ein paar Jahre her... Also keine Ahnung, obs heute noch so ist :)

    MfG Fabsi

  5. #5
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    Das ist Sache des Landesrettungsdienstgesetzes.
    Dort ist i.d.Regel beschrieben, wer KT`e durchführt.
    Wobei es auch hier, wie immer ausnahmen gibt. (z.B. RLS gibt die Übernahme duch ein SEG- bzw. OV-FZG frei)
    Ist aber nicht Sinn und Zweck der Sache.

  6. #6
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    Naja, wenn ich nach LRettG mit meinen Fahrzeugen keine Transporte durchführen darf, steht das ja nicht zur Diskussion ;)

    MfG Fabsi

  7. #7
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    Da die Vergabe von Transporten ja an HiOrg deligiert wurde, und unsere Fahrzeuge vom DRK zur Verfügung gestellt wurden, wir auch vom DRK sind, sehe ich da kein Problem.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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