
Zitat von
Fabpicard
Ich muss da ja mal nachharken...
Nehmen wir einen San-Dienst wo gefordert ist:
2 RTW
2 KTW
1 UHS
mind. 16 Sanis
Jetzt wissen wir aus Erfahrung, dass bei diesem Dienst die beiden RTW gut 70% der Zeit am "rollen" sind und die beiden KTWs noch mindestens 30%...
Fahrt ihr dann mit 2 RTWs und 1 KTW noch zusätzlich hin und die anderen 4 Fahrzeuge (auf gut deutsch) "schaukeln sich dann die Eier" ?
(Gut, wir sind jetzt so "eng" beieinander hier bei uns in der Stadt, dass unser RTW fast schon wieder zurück ist ausm KH, bevor der RTW des RegelRD da ist *g*)
MfG Fabsi
Nein natürlich nicht. Diese Taktik wenden wir nur dann an wo ein normaler SAN Dienst geordert wurde wie z.B bei Konzerten in Hallen / Open Air , Sportveranstaltungen usw....
Werden sowieso mehrere RTW / KTW o.ä. geordert, dann ist ja schon von vorneherein klar das diese auch Transporte übernehmen. Allerdings ist das ganze manchmal Schwierig, weil wenn der Veranstalter z.B. 1 RTW bestellt hat, auch 1 RTW vor Ort haben will... Meines erachtens sollte Klar geregelt sein wozu der RTW verwendet werden soll. Weil als mobiler Behandlungsplatz ist er sicher nicht zu verstehen....
Gibt z.B Situationen bei denen die Veranstaltung nicht fortgesetzt wird wenn das georderte Fahrzeug nicht wie vorgesehen vor Ort ist. ( Reitturniere, Motorsortveranstaltungen...)
In diesem Fall wird dann ( wenn Zeitlich relevant) der Reg.Rettungsdienst hinzugezogen. Hier ist es auch schon vorgekommen das im RTW des SAN Dienst der Patient versorgt wurde und nach hinzukommen des Rett.D mit NA so verfahren wurde das die kurzerhand der nicht umgeladen wurde, sonder der SAN Dienst transportierte und der RTW des Rett.Dienstes solange vor Ort blieb. ( Abrechnungstechnisch kein Problem da selber KV )
Gruß Dirk
Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.