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Thema: Löschhilfevertrag mit Nachbargemeinde, Wie? Wo? Was?

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  1. #1
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    Löschhilfevertrag mit Nachbargemeinde, Wie? Wo? Was?

    Hallo Kameraden,

    aufgrund der derzeitigen Tageseinsatzbereitschaft macht sich in unserem Ausrückebereich ein grundhaftes Umdenken erforderlich.
    Das Motto "das ist mein Feuer" ist Geschichte und es müssen neue Wege beschritten werden. Feuerwehren im ländlich geprägten Raum haben nur miteinander eine Daseinsberechtigung sowie Zukunftschance...

    Nun meine Fragen:

    Was gehört in einen wasserdichten Löschhilfevertrag alles hinein?
    Was muss beachtet werden?
    Gibt es Besonderheiten?
    Gibt es irgendwo Muster zum download?


    Danke für Eure Antworten.

    (P.S.: Mir ist es bekannt dass dies Aufgabe dees Bürgermeisters ist, aber ohne Zuarbeit der Feuerwehrkameraden ist dies zum scheitern verurteilt!)

  2. #2
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    Servus!

    @Feuerwehrfunk:
    Bei uns in Bayern steht aber halt auch (zum Glück) nicht im Feuerwehrgesetz, dass die hilfeersuchende Gemeinde der hilfegebenden Gemeinde die Aufwendungen ersetzen muss!
    Man kann auch alles totreglementieren...

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Quietschphone Beitrag anzeigen

    Bei uns in Bayern steht aber halt auch (zum Glück) nicht im Feuerwehrgesetz, dass die hilfeersuchende Gemeinde der hilfegebenden Gemeinde die Aufwendungen ersetzen muss!
    Man kann auch alles totreglementieren...
    Ja, und des ist auch gut so! Ich denke sowas sollte eigentlich überall selbstverständlich sein.

    mfg

  4. #4
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    Langsam sehe ich einen Sinn darin, die Feuerwehr zu privatisieren und hauptamtliche Kräfte, analog zu Falk in Dänemark einzusetzen.
    Dann hat sich die Kostenfrage schnell erübrigt.

    Ausschreibung -> Zuschlag -> gut is.

  5. #5
    da-bertl Gast
    Was habts ihr in Sachsen für Probleme LOL ?
    Sind bei euch die Gemeinden befeindet oder so ?

    Bei uns in Bayern is das das normalste, dass bei was größerem die Nachbarwehren mit ausrücken.

    Im Berchtesgadender Land (liegt an der Grenze zu Österreich) ist es sogar normal, dass
    bei Alarmstufe 2 oder 3 für die Feuerweher Laufen (D) die Feuerwehr Oberndorf (A) mitalarmiert wird. Auch in Bayerisch Gmain (D) wird wenn nötig die Feuerwehr Großgmain (A) mitalarmiert.

    Bei uns geht das sogar international !

    lg
    vom BRKler

  6. #6
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    wie Überhose- wozu ein Vertrag??
    wir alarmieren eine Nachbarwehr und die kommen, genauso wen nwir alarmiert werden,da kommen wir auch,wohin(anderer Ort,Kreis,LAnd) ist doch dabei egal.

  7. #7
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    Löschhilfevertrag= Kostenbescheid durch andere Kommune wird nicht gestellt. Frei nach dem Motto "Ihr kommt kostenfrei zu uns dafür kommen wir kostenfrei zu euch".

    Kämmerer der jeweiligen betroffenen Kommune sehen das gerne...

    - Bundesland Sachsen

  8. #8
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    Sowas nennt man bei uns überörtliche Hilfe und ist etwas ganz normales welches sicher keinen Vertrag benötigt.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Anton Beitrag anzeigen
    Sowas nennt man bei uns überörtliche Hilfe und ist etwas ganz normales welches sicher keinen Vertrag benötigt.
    Moin!

    In Niedersachsen ist die nachbarschaftliche Löschhilfe sogar gesetzlich verankert und grundsätzlich kostenlos. Ich denke, in anderen Bundesländern wird es nicht anders sein. Daher verstehe ich den Sinn und Zweck eines derartigen Vertrages auch nicht. Welchen Vorteil will man damit erreichen? Welche Nachteile will man damit aus der Welt schaffen?

  10. #10
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    Sachsen:

    http://www.sz-online.de/jungeszene/a...asp?id=1795796

    http://www.grussschiene.de/grossscho...etail357b.html

    Vielleicht kennt sich jemand mit dem Thema Löschhilfevertrag aus.

    Eine Nachbarkommune muss ihre Feuerwehrkameraden und Technik nicht unentgeldlich zur Verfügung stellen.

    Was kostet eine DLK 23/12 die Stunde beim Sturmschaden? :-)

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