aha und warum nicht? Sanitätsdienst kann u.a. eine Einheit des Katastrophenschutzes sein, also dürfen Fahrzeuge desselben auch Sonderrechte in Anspruch nehmen.
SEG hat mit Katastrophenschutz nix zu tun. Eine SEG wird von einer Organisation nach Vorgaben des Feuerschutz- und/oder Rettungsdienstträger aufgestellt, der sie dann auch alarmiert. Katastrophenschutzeinheiten werden nach Richtlinien und Vorgaben des Bundes (hier des BBK) aufgestellt.Für SEGen im Rahmen als KatS-Einheit ist das genauso möglich...
(es heist ja in dem 1. abschnitt "die Einheiten der Feuerwehr, des Katastropenschutz usw.")
MfG Fabsi
und etwas weiter steht dann im Absatz 5a: "Fahrzeuge des Rettungsdienstes......"