
Zitat von
Bergwacht9902
Wie sieht es eigendlich im San-Dienst aus, dürfen da Übungen auch mit SoSi gefahren werden oder obliegt das nur der Feuerwehr?

Zitat von
robbyköln
aha und warum nicht? Sanitätsdienst kann u.a. eine Einheit des Katastrophenschutzes sein, also dürfen Fahrzeuge desselben auch Sonderrechte in Anspruch nehmen.
SEG hat mit Katastrophenschutz nix zu tun. Eine SEG wird von einer Organisation nach Vorgaben des Feuerschutz- und/oder Rettungsdienstträger aufgestellt, der sie dann auch alarmiert. Katastrophenschutzeinheiten werden nach Richtlinien und Vorgaben des Bundes (hier des BBK) aufgestellt.
und etwas weiter steht dann im Absatz 5a: "Fahrzeuge des Rettungsdienstes......"
Zusammengefasste Antwort:
"San-Dienst" ist die Bereitstellung eines oder mehrere Fahrzeuge/Kräfte bei einer Veranstaltung. Diese fahren nie mit Alarm, da bei Veranstaltungen ein generelles Transportverbot herrscht!
Eine SEG ist IMMER ein teil des RD und ein Teil des KatS. Wie schon geschrieben entscheidet der Alarmierende. Wird der Alarm für den erweiterten RD ausgelöst ("Bereitstellung Feuer"), so ist die SEG Teil des RD.
Wird der Alarm für den KatS ausgelöst ("Sandsäcke in Musterdorf, Landkreis Ganz-Weitweg schaufeln") ist die SEG Teil des KatS.
Alarmiert wird die SEG immer durch die zuständige Rettungsleitstelle, egal ob erw. RD oder KatS.
Daher fahren die SEG-en natürlich ebenso Übungen mit Alarm, wie jede andere Einheit des RD oder KatS und jede Feuerwehr!
Die Anmeldung zur Alarmübung geht bei allen Organisationen (RD, SEG, FW) den selben Weg: Mitteilung an den Einheitsleiter, der meldet an die Kommune, die an den Kreis. Jede der Ebenen hat ein Recht zur Untersagung der Übung an diesem Termin aus wichtigem Grund (idR. sowas wie "es laufen parallel 3 weitere Alarm-Übungen im geplanten Übungs-Bereich").
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator