Wie sieht es eigendlich im San-Dienst aus, dürfen da Übungen auch mit SoSi gefahren werden oder obliegt das nur der Feuerwehr?
Wie sieht es eigendlich im San-Dienst aus, dürfen da Übungen auch mit SoSi gefahren werden oder obliegt das nur der Feuerwehr?
Oh, das ist ein leidiges Thema. Prinzipiell gesagt müssen Fahrten mit SoSi aus Übungsgründen vom Kreisbereitschaftsleiter (also der obersten Instanz des Kreisverbandes) genehmigt werden. Der wiederum braucht ebenfalls eine Genehmigung von höherer Stelle, ich denke mal Landes-Innenministerium.
Aber möglich ist es. Habe es selbst schon erlebt.
Gruß, Mr. Blaulicht
"San-Dienst" schonmal garnicht ;)
Für SEGen im Rahmen als KatS-Einheit ist das genauso möglich...
(es heist ja in dem 1. abschnitt "die Einheiten der Feuerwehr, des Katastropenschutz usw.")
MfG Fabsi
Ich denke, er meint Sanitätseinheiten. Oder eine SEG Sanitätsdienst... Und die Fallen unter Katastrophenschutz oder Rettungsdienst. Je nach Richter.
aha und warum nicht? Sanitätsdienst kann u.a. eine Einheit des Katastrophenschutzes sein, also dürfen Fahrzeuge desselben auch Sonderrechte in Anspruch nehmen.
SEG hat mit Katastrophenschutz nix zu tun. Eine SEG wird von einer Organisation nach Vorgaben des Feuerschutz- und/oder Rettungsdienstträger aufgestellt, der sie dann auch alarmiert. Katastrophenschutzeinheiten werden nach Richtlinien und Vorgaben des Bundes (hier des BBK) aufgestellt.Für SEGen im Rahmen als KatS-Einheit ist das genauso möglich...
(es heist ja in dem 1. abschnitt "die Einheiten der Feuerwehr, des Katastropenschutz usw.")
MfG Fabsi
und etwas weiter steht dann im Absatz 5a: "Fahrzeuge des Rettungsdienstes......"
Grundsätzlich durfen Organisationen die in der öffentlichen Gefahrenwehr, ob jetzt Kat-S, SEG, oder sonst was, Übungen unter Benutzung von Sondersignal und Sonderrechten durchführen.
Allerdings geht dem ein langes und leidiges Genehmigungsverfahren vorher.
Bei uns im LV Westfalen-Lippe sieht es so aus das der Einheitsführer (bei EE oder SEG) oder RKL (wenn OV interne Übung) einen Antrag an den zuständigen KV schicken muss, dieserum wendet sich dann an den LV und der wendet sich an die zuständige Bezirksregierung. Wenn die Bezirksregierung zustimmt, geht der ganze Weg noch mal rückwärts.
Daraus ergibt sich, Ihr dürft bei Übungen wenn alles gut geht mit der SoSi fahren, aber bis das ganze genehmigt ist kannst du zu 75% sagen wissen die entsprechenden Helfer alle schon bescheid, was dann den Sinn einer Übung verfehlt.
Das Üben zum Aufbau von BHP´s etc. kann man auf Dienstabenden oder auch ohne SoSi machen, wenn du wissen willst wieviele Helfer in einer bestimmten Zeit an der Unterkunft sind dann musst du andere Wege nehmen.
Mfg
Chris
Also Katastrophenschutz ist Sache der Länder und da macht das BBK schonmal gar nichts! Schon gar nicht den Länder vorschreiben was sie zu tun haben. Das BBK hat noch nie Vorgaben gemacht, es gibt schlichtweg keine. Auch der Bund macht keine Vorgaben mehr. (Bis jetzt die MTF kommt!) Die Einsatzeinheiten sind eine Erfindung des DRK die von einigen Bundesländern übernommen worden sind.
Und SEG ist natürlich Katastrophenschutz! Siehe doch mal Bayern... In BW sind die SEGen oft Bestandtteil einer Einsatzeinheit, werden aber zur Rettungsdienstunterstützung alarmiert da ist es was anderes...
Zusammengefasste Antwort:
"San-Dienst" ist die Bereitstellung eines oder mehrere Fahrzeuge/Kräfte bei einer Veranstaltung. Diese fahren nie mit Alarm, da bei Veranstaltungen ein generelles Transportverbot herrscht!
Eine SEG ist IMMER ein teil des RD und ein Teil des KatS. Wie schon geschrieben entscheidet der Alarmierende. Wird der Alarm für den erweiterten RD ausgelöst ("Bereitstellung Feuer"), so ist die SEG Teil des RD.
Wird der Alarm für den KatS ausgelöst ("Sandsäcke in Musterdorf, Landkreis Ganz-Weitweg schaufeln") ist die SEG Teil des KatS.
Alarmiert wird die SEG immer durch die zuständige Rettungsleitstelle, egal ob erw. RD oder KatS.
Daher fahren die SEG-en natürlich ebenso Übungen mit Alarm, wie jede andere Einheit des RD oder KatS und jede Feuerwehr!
Die Anmeldung zur Alarmübung geht bei allen Organisationen (RD, SEG, FW) den selben Weg: Mitteilung an den Einheitsleiter, der meldet an die Kommune, die an den Kreis. Jede der Ebenen hat ein Recht zur Untersagung der Übung an diesem Termin aus wichtigem Grund (idR. sowas wie "es laufen parallel 3 weitere Alarm-Übungen im geplanten Übungs-Bereich").
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Moin.
Hast du dazu eine Quelle ? Wenn dem so wäre, dürften wir ja keine Transporte bei Sanitätsdiensten"San-Dienst" ist die Bereitstellung eines oder mehrere Fahrzeuge/Kräfte bei einer Veranstaltung. Diese fahren nie mit Alarm, da bei Veranstaltungen ein generelles Transportverbot herrscht!
durchführen, die z.B. mit 4 Helfern als "Sanitätsstation" + 1 KTW mit passender Besetzung (oder
gar RTW, oder 2 KTW oder oder ...) angefordert wurden.
Gruss,
Tim
--
In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??
Meine private Webseite: http://www.db1jat.org
Das kommt vielleicht auf die Region an.
Wenn wir hier in Köln SWD machen, wird von der BF bestimmt wieviele und welche RD-mittel und UHS von der Hi-Org vorzuhalten sind, und wie diese auszustatten sind (Maurerplan, kommt ja aus Köln). Diese RD-Fahrzeuge führen auch die Transporte durch. Da der Krankentransport in Köln Privat ist, werden von der BF nur RTW und NEF an Fahrzeugen gefordert. Diese laufen über den sog. Sonderbedarf und werden auch von der BF abgerechnet.
Es gibt Veranstaltungen wie z.B. das Summer Jam bei denen mitunter pro Tag etwa 30-40 RTW-Einsätze laufen, von denen etwa 15-20 dann ins KH transportiert werden. Das ganze dann an 4 Tagen 24 Stunden pro Tag. Sollte der normale RD dies zusätzlich bewerkstelligen sollen, würde der komplette RD im Kölner Norden zeitweilig zusammenbrechen.
Dazu kommt daß die vorgehaltenen RD-Mittel auch von der BF für Einsätze außerhalb des Veranstaltungsgeländes angefordert werden, sofern Kapazitäten frei sind.
Das mag vielleicht bei euch so sein, in NRW ist es das nicht. DOrt sagt die Bez.reg. ganz klar: Die Katastrophenschutzeinheit XY hat die Stärke .... und muss so auch bei Alarmierung anrücken. Was darüberhinaus an SEG vorgehalten wird bzw. eingesetzt wird ist Sache der jew. Organisation, hat aber mit der EE nix zu tun. Heisst: sollte die SEG im Einsatz sein und die KatS-Einheit wird alarmiert, hat diese vollzählig zu erscheinen, wenn nicht, gibts fiesen Ärger.Eine SEG ist IMMER ein teil des RD und ein Teil des KatS. Wie schon geschrieben entscheidet der Alarmierende. Wird der Alarm für den erweiterten RD ausgelöst ("Bereitstellung Feuer"), so ist die SEG Teil des RD.
Wird der Alarm für den KatS ausgelöst ("Sandsäcke in Musterdorf, Landkreis Ganz-Weitweg schaufeln") ist die SEG Teil des KatS.
Alarmiert wird die SEG immer durch die zuständige Rettungsleitstelle, egal ob erw. RD oder KatS.
Aha und warum heißt das BBK dann BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)?
Der Katastrophenschutz ist sowohl Bundes- als auch ländersache und da gibt es seit geraumer zeit immer wieder größere Diskrepanzen wer für was zuständig ist.
Daher gibt es denn auch Betr.-kombis von Bund und Land.
Und wenn deiner Meinung nach Katatstrophenschutz Ländersache ist, wo kommen dann die ganzen Dekontaminationsfahrzeuge, LF´s,Betr.-LKW´s, KTW´s etc. her?
Bei uns auf jeden fall nicht vom Land. Die kommen alle vom Bund. Schau mal auf die Seite vom BBK da kannst du alle Fahrzeuge die der Bund bezahlt, bestellt und auch ausliefert anschauen.
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