Im Normalfall (große FZ Bauer wie Iveco/Magirus) wird beim Aufbau auch gleich die Anmeldung der Geräte mit gemacht. Im zweifelsfall einfach mal nachfragen...
Im Normalfall (große FZ Bauer wie Iveco/Magirus) wird beim Aufbau auch gleich die Anmeldung der Geräte mit gemacht. Im zweifelsfall einfach mal nachfragen...
Nicht die Geräte, sondern die Frequenznutzung muss genehmigt werden. Und das praktisch auch nur, wenn es Euer erstes Fahrzeugfunkgerät ist. Übrigens schon seit 1998 und das in ganz D. Die aktuelle Übersicht über alle Hand- und Fahrzeugfunkgeräte - nicht über Funkmeldeempfänger - ist einmal jährlich an die zuständige Behörde (je nach Zuständigkeit: LRA, RegPräs, IM). zu übermitteln.
Hier werden sie repariert
www.funk-werkstatt.de
Da kann ich mich nur anschließen, zu senden ist die Meldung übrigens i.d.R. über den Landkreis an das Ministerium des Innern Brandenburg, Referat IV/2 (Brand- u. KatSch).
Der LK hat im allgemeinen auch die Übersicht, da er ja allen Geräte (außer HFG) die Funkrufnamen zuweisen muss.
Gruß
Knut
Hallo,
Also wenn ich das richtig verstehe muss die Feuerwehr(Amt/Gemeinde) einmalig anmelden das sie auf der Frequenz arbeitet. Ansonsten muss die Feuerwehr nur einmal im Jahr eine Statistik ihrer Funkgeräte abgeben.
Ist das so richtig???
Gruß
Hallo,
das ist richtig, eine einmalige Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur und es ist egal aob Ihr 1 oder 500 Geräte auf dieser Frequenz nutzt.
Wenn es hochkommt bekommt eure zuständige Führungskraft einmal im Jahr ein schreiben, für die Erhebung von Vorhandenen Funkgeräten mit entsprechenden Funkrufnahmen.
Mir ist bekannt das ich die Frequenzzuteilung für eine Ortsfeste Funkstelle benötigen, aber nicht für mobile Funkgeräte in den Fahrzeugen. Hat sich da was geändert oder war das schon immer so??
Mfg
Chris
Ich weiss natürlich nicht wie es in Brandenburg ist, aber in NDS wird ALLEN FuG ein Funkrufname zugewiesen!
4m-HFG bekommen, je nach Verwendung entweder die "99-01" (Kreisbrandmeister, 98-01 bis 98-09 (Brandschutzabschnittleiter), 797 bis 799 (Stadt-/Gemeindebrandmeister und stv.).
Die 2m-HFG bekommen -797 bis -799 (Stadt-/Gemeindebrandmeister und stv.), -777 bis -779 (Stützpunktbrandmeister und stv.), oder -720 bis -729 (die "normalen" 2m-Fzg-HFG). Der komplette Funkrufname ergibt sich aus der genauen Zuweisung im 4m.
z.B.:
- Das HFG des StBM einer Kommune, dessen Rufnamen für das Fzg im 4m "Florian 13-99" ist, bekommt den "Florian 13-799" für das 4m- und das 2m-HFG (zumeist haben die StBM/GemBM ein HFG mit Ladehalterung im Fzg, so dass das 4m-HFG zwei Rufnamen hat). Analog die stv. StBM mit 13-98/13-798 und 13-97/13-797. Mit ist kein Kommune bekannt, die mehr als 2 stv. StBM/GemBM hat, wenn doch haben die wahrscheinlich -96/-796, -95/-795 und so weiter.
- Der StützpunktBM eines Ortes mit der Bereichskennung 15-xx hat das 2m-HFG "15-779", die stv. dann "15-778", "15-777" die untergeordneten OBM des Stützpunktes haben keine eigene Kennung.
- Die Fahrzeuge eines Stützpunktbereiches "14-xx" erhalten also die 2m-HFG "14-701" bis "14-769". Diese werden durch die Stadt verteilt.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
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