Nicht die Geräte, sondern die Frequenznutzung muss genehmigt werden. Und das praktisch auch nur, wenn es Euer erstes Fahrzeugfunkgerät ist. Übrigens schon seit 1998 und das in ganz D. Die aktuelle Übersicht über alle Hand- und Fahrzeugfunkgeräte - nicht über Funkmeldeempfänger - ist einmal jährlich an die zuständige Behörde (je nach Zuständigkeit: LRA, RegPräs, IM). zu übermitteln.




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