Ähm, also - es darf im RD gestreikt werden!
Die rettungsdienstliche Grundversorgung ist dabei zu gewähleisten wie sie im Sicherstellungauftrag beschrieben ist, d. h. eine Rw die bestreikt wird hat ihren Dienstbetrieb so weiterzuführen wie es z. B. Sontags der Fall ist. Die Krankenbeförderung kann eingestellt werden da hier kein gesetzlicher Anspruch besteht. Ob ein Krankentransport durch den RD durchgeführt wird kann, dann im Einzelfall, der Disponent entscheiden. Dieses wir dann meistens durch eine kurzzeitige Verfahrens-/Dienstanweisung für die RLst geregelt.