Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Ne, das bedeutet nur das du Sonderrechte in Anspruch nehmen dürftest.
SoSi ist nur bei höchster Eile erlaubt.
Wann man sich an gewisse Teile der StVO nicht mehr halten muss, steht klar im §35 der Sonderrechte...
Sprich: Entweder man hat sie, oder nicht...

Wann man Blaues Blinklicht Zusammen mit dem Einsatzhorn verwenden darf, ist ebenfalls klar geregelt, allerdings im §38 ;)

Zitat Zitat von StVO §38
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Und wenn jetzt eine Offizielle Alarmübung veranstalltet UND Genehmigt wird...

Dann fällt das unter den Abschnitt "eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwenden - - oder bedeutende Sachwerte zu erhalten" :)


Gaaaanz wichtig ist hierbei, WER das ganze Genehmigt...

"Herr Wehrleiter, fahren wir heute Mit?" zählt dabei allerdings nicht...
(Ebenso ist die gern von den Führungskräften vorgebrachte "Generalgenehmigung" nicht durchsetzbar)

Genehmigen kann eine solche Alarmübung eigentlich nur der Bundesminister für Inneres (oder mit genehmigung von diesem seine untergeordneten Stellen)...


Fazit: SoRe und SoSi hängen eng zusammen... Wenn ich SoRe "inne habe" ist die Chance groß, auch von den SoSi gebrauch machen zu dürfen... Wenn ich keine "inne habe" dann darf ich mit 1000%iger Sicherheit auch kein SoSi anschalten ;)

MfG Fabsi