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Thema: Was gehört zu den hoheitlichen Aufgaben?

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  1. #3
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    Es heißt nicht "Zur Durchführung hoheitlicher Aufgaben", sondern "Zur Erfüllung". Und um etwas erfüllen zu können, muss ich es können. Und um es können zu können, muss ich üben. Also: Üben ist eine hoheitliche Aufgabe.

    ABER: "Soweit dies notwendig ist". Da muss man schon ein bisschen aufpassen, wie der diensthabende Richter entscheiden würde.

    Jetzt aber wieder zurück...

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (20.03.2008 um 16:48 Uhr)

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