Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
Ähm *hust* wenn wir jetzt über das Richtig Gurtzeug reden, dann würde ich sagen:

Alle, die jemals mit Edding oder ähnlichem einen Gurt beschriftet haben, schmeißen diesen mal gaaaaanz schnell zerschnitten in die Mülltonne...

Gleiches gilt für: Einritzen, "Gravieren" in Nieten, Karabiener o.ä. oder auch Schlagzahlen ^^

JEDE Veränderung am Gurtzeug ist ABSOLUT Unzulässig...

Genau richtig..... ich hab beim Gerätewartlehrgang mal gelernt das weder einschlagen noch beschriften mit z.B. Edding (außer auf dem Typenschild) zulässig sind. Das Problem beim einschlagen liegt bei der schwächung des Metalls und bei der beschriftung mittels Edding oder ähnliches, das das Materials des Gurtes mit der Zeit hart wird und somit auch brüchig.
Wir hatten beim Lehrgang solche Gurte als anschauungs Objekt, die waren nicht mehr einsetzbar, obwohl die aussonderungsfrist noch lange nicht erreicht war.
Auch die Methode mit dem Schildchen wurde angesprochen, hierbei lag die begründung darin das man sich durch hängenbleiben verletzen kann.

Nun lässt es sich natürlich streiten was Zweckmäßig ist und was total übertrieben ist.
Aber die Vorgaben kommen von der Unfallkasse... immerhin geht es ja hierbei auch um Schadenserstatzansprüche (die dann evtl. nicht bezahlt werden weil da grobe fehler gemacht wurden)