Moinsen!

Es ist ein ganz großes Stück an Unmut des mündigen Bürgers aus den Zeilen zu erkennen. Verständlich sogar!

Aber den schwarzen Peter der Polizei zuzuschieben, halte ich dann doch für ein wenig überzogen!

Wer der Polizei die Schuld gegeben will, sollte sich vorher einmal nicht nur mit den einschlägigen Gesetzgebungen und deren Kommentierungen und Erläuterungen vertraut machen, sondern sich auch mal Gedanken darüber machen, dass wir seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland eine Gewaltenteilung haben.

Und dazu gehört nicht nur die Exekutive (z.B. Polizei), sondern auch die Judikative (Gerichtsbarkeit). Und die letztgenannte Institution hat das letzte Wort, nicht die Polizei!

Und für den weniger Bewanderten einmal ganz kurz der Werdegang eines Haftbefehles:

Die Polizei regt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft an, beim zuständigen Gericht einen Haftbefehl zu beantragen. Die Staatsanwaltschaft, so die rechtlichen Vorgaben erfüllt sind, stellt nun diesen Antrag, der einem Richter vorgelegt wird. Und dieser Richter und kein anderer Mensch, entscheidet, ob ein Haftbefahl erlassen wird oder nicht! Und wenn da ein Richter, der bekanntlich in seinen Entscheidungen frei ist, die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehles als nicht gegeben ansieht, dann läuft ein Mensch der eine strafbare Handlung begangen hat eben wieder frei durch die Gegend!

Mit den eventuellen Konsequenzen dieser Entscheidung kann und muss dann der Richter leben!