In NRW gibt es keinen TM-Teil 1 und -Teil 2 nach FwDV 2 mehr, es gibt einen TM-Lehrgang in vier Modulen, der komplett in Lehrgangsform stattfindet und innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein soll, in Ausnahmefällen in drei Jahren, anscheinend entspricht dies den Mindestanforderungen der FwDV 2. Ich wüsste nichts, wieso es nicht schneller gehen soll, beispielsweise alle vier Module in einem Jahr, gleichzeitig AGT und SF und im darauf folgenden Jahr dann zum TF.
Klar gibt es den in NRW noch! Steht ja nunmal so in der FwDV2. Er wird meistens nur nicht mehr so angewendet, sondern so wie Du beschrieben hast.
Klar kann es auch so schnell gehen, nur habe ich dann wieder den 20 Jährigen TF mit "3 Ölspuren" an Einsatzerfahrung. Ich wollte nur darauf hinaus das es kein Sinn macht die Jungs und Mädels da in sehr wenigen Jahren durch zu "schleusen". Darum gibt es halt die LVO, die auch in Anlehnung an die FwDV2 gemacht worden ist.
Bestimmte Lehrgänge im bestimmten Zeitraum -> Regelbeförderung. Und nicht 2 Jahre warten bis ich über den OFM zum UBM befördert werde.
Die Standortausbildung des TM2 in zwei Jahren gibt es eben nicht mehr, der gesamte TM-Lehrgang wird in NRW innerhalb von zwei Jahren in Lehrgangsform durchgeführt, quasi eine Umsetzung der FwDV 2 größer ein (der Runderlass gilt und muss so umgesetzt werden - auch wenn das vermutlich noch nicht überall angekommen ist).
Tjanu, das mit der Erfahrung sehe ich eh sehr relativ. So hast Du halt einen TF im Alter von 22 oder 23 Jahren mit 6 oder 9 Ölspuren, auch nicht wesentlich besser.Klar kann es auch so schnell gehen, nur habe ich dann wieder den 20 Jährigen TF mit "3 Ölspuren" an Einsatzerfahrung.
Andererseits hat man einen 23jährigen TF mit 100 Einsätzen Erfahrung (aber dafür nur Wachbesetzungen und Einsätze in dritter Reihe).
Deswegen halte ich generell nichts von starren Regelungen wie "nach x Jahren hat derjenige genug Erfahrung", an reinen Einsatzzahlen kann man das aber auch nicht festmachen. Theoretisch muss es aber auch in einer Feuerwehr mit 0 Einsätzen Leute mit TF- oder GF-Ausbildung geben, die haben dann halt keine Einsatzerfahrung und nur ihr Ausbildungswissen. Der Einsatz ist nunmal nicht die Fortführung der Ausbildung.
Ich würde die LVO jetzt nicht unbedingt als die Vorschrift ansehen, die die Ausbildungsvoraussetzungen regelt, da gilt dann eher der o. g. Runderlass. Die LVO beschäftigt sich mehr mit Lamettakram. ;)Ich wollte nur darauf hinaus das es kein Sinn macht die Jungs und Mädels da in sehr wenigen Jahren durch zu "schleusen". Darum gibt es halt die LVO, die auch in Anlehnung an die FwDV2 gemacht worden ist.
Ich sage ja auch nicht, dass das zwingend so schnell gehen muss, aber wenn es möglich ist (meistens sind die Lehrgangsplätze ja eh begrenzt) ist und derjenige die charakterlichen und fachlichen Voraussetzungen mitbringt, wieso nicht? Es macht eben nicht zwingend keinen Sinn.
toll, dann macht man den TF eben in 7/8 jahren in einer löschgruppe, die 2/3 einsätze im jahr fährt. einer davon immer ein sturmeinsatz ist und einer ne ölspur....
erfahrung muss man machen und sammeln -> genauso wie lehrgänge.
besser ein 20jähriger TF mit 3 ölspurerfahrung als Einsatzleiter als ein 20jähriger TM1ler mit 3 ölspurerfahrung ;)
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)