Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
Die LVO FF NRW ist für die Frage gänzlich uninteressant, da es dort nicht um Zugangsvoraussetzungen für Lehrgänge geht.

In dem von Dir erwähnten Anhang geht es um die Frage, wann jemand zum UBM befördert wird. Man kann aber durchaus als FM den Truppführerlehrgang machen und dann die entsprechende Dienstzeiten für die Beförderung zum OFM abzuwarten, um danach ein Jahr OFM zu sein, um danach UBM zu werden.
Und :
Wobei das frühzeitige besuchen der Lehrgänge aber sehr wenig Sinn macht !

In der FwDV 2 steht unter 2.1.1 Truppmannausbildung Teil 2:
Dauer der Truppmannausbildung Teil 2: min. 80 Stunden in 2 Jahren.

Wenn man sich an diese zeiten hält, macht auch die LVO wieder Sinn.