Die Laufbahnverordnung in NRW ist da denke ich etwas interessanter, als sich durch die FwDV 2 zu quälen.

Um zum Truppführerlehrgang zugelassen zu werden, musst du Hauptfeuerwehrmann oder mindestens ein Jahr Oberfeuerwehrmann sein. Das heißt du kannst frühestens (theoretisch) 3 Jahre nach abgeschlossener Grundausbildung den TF-Lehrgang besuchen. Vergleiche Laufbahnverordnung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige des Landes NRW Anlage 1.

Auf Seite 8 der FwDV 2 ist es ähnlich. Grundausbildung Teil 1, danach Sprechfunker und AGT - Lehrgang, Grundausbildung Teil 2, entsprechend warten bis man mindestens ein Jahr OFM war und dann kanns los gehen.