Zitat Zitat von Leitstelle_V Beitrag anzeigen
Darf man innerhalb einer Feuerwehr eigentlich etwas erwirtschaften, also die Getränke für 20 Ct. mehr verkaufen und so einen Gewinn erzielen? Wenn ja, ist vorgeschrieben, was mit dem Gewinn passieren muss?
Klar, wenn man eine Schankgenehmigung hat, und die Gewinne versteuert! ;-)

Ne, mal Spaß bei Seite: Bei uns läuft das ähnlich. Einer oder eine ist für die Küche verantwortlich. Ausser dem jenigen hat niemand drin was verloren. Getränke und Essen gibt´s gegen Bares oder es wird auf einem Zettelblock aufgeschrieben. Bevor man geht, sollte man seine Schulden begleichen. Wenn´s mal nicht geht, dann zahlt man halt beim nächsten Mal.
Wenn man sich ausserrhalb des Bereitschaftsabends im Bereitschaftsheim aufhält (Ausbildung, spezielle Gruppenabende) an denen die Küche nicht bewirtschaftet ist, schreibt man den Verbrauch auf einen Zettel, und beim nächsten Bereitschaftsabend wird abgerechnet.

Soweit ich weiß, funktioniert das System ganz gut. Allerdings kann ich nicht beurteilen, ob jemals schon mal größere Summen "verloren" gegangen sind.

Gruß, Mr. Blaulicht