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Thema: Sound über Internet übertragen , wie VNC das Bild

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Nicht erlaubt!!!

    Das TKG regelt dies ja, man darf zuhören es an dritte aber nicht weiter erzählen...


    Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juli 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 86 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 85 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt." (Ende des Zitats)

    Somit auhc keine öffentliche Ausstrahlung des BOS Funkverkehrs, nutze Live23 z.b. um im Netzwerk vom Auswertungs-PC zum LAptop nach oben oder Nachbarn den Funk "mitzunehmen"...

  2. #2
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    Zitat Zitat von BuuBuu Beitrag anzeigen
    Nicht erlaubt!!!

    Das TKG regelt dies ja, man darf zuhören es an dritte aber nicht weiter erzählen...
    Ich wollte ja auch nicht wissen, was man darf, sondern was man kann?

    Oder nehmen wie ein anderes Beispiel: Ich habe daheim ein Gerät, das ich an die Soundkarte angeschlossen habe, ein Babyphon zum Beispiel. Jetzt will ich von unterwegs wissen, was denn daheim gerade so soundtechnisch abgeht und gehe auf meine Homepage und klicke den Button "Babyphon-Downstream" an. Geht so etwas?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    Ja klar geht das, so etwas kann man sogar mit Winamp und dem passenden Shoutcast-Plugin realisieren.
    Einfach dort dann den LineIn auswählen, auf Streaming klicken. Dann die IP und den Streaming-Port im Browser angeben und schwups hast du den Audiostream.

    Gruß
    ---------
    / <Radom> \
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    \.. Meister../
    |________|

  4. #4
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    Na also, geht doch! Vielen Dank für die Infos

    Wer jetzt allerdings kein Babyphone sondern einen Scanner anschließt, dem sei gesagt: Das ist verboten (s.o.)! ;-)

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    Man kann ja einfach den Scanner neben das Babyphone stellen ;-)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  6. #6
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    lustige Diskussion angeregt :-)

    Vielmehr ist mir die Übertragung eines TV-Bildes inkl. TON meiner TV-Karte zuhause beispielsweise im Geschäft wichtig...

    Da also das No23Live, wenn ich das richtig verstanden habe.

  7. #7
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    Zitat Zitat von cycoso Beitrag anzeigen
    Vielmehr ist mir die Übertragung eines TV-Bildes inkl. TON meiner TV-Karte zuhause beispielsweise im Geschäft wichtig...
    Du sollst arbeiten im Geschäft, nicht fernseh´n! ;-)

  8. #8
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    Zitat Zitat von BuuBuu Beitrag anzeigen
    Nicht erlaubt!!!

    Das TKG regelt dies ja, man darf zuhören es an dritte aber nicht weiter erzählen...


    Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juli 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 86 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 85 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt." (Ende des Zitats)

    Somit auhc keine öffentliche Ausstrahlung des BOS Funkverkehrs, nutze Live23 z.b. um im Netzwerk vom Auswertungs-PC zum LAptop nach oben oder Nachbarn den Funk "mitzunehmen"...
    Hallo.

    Und wenn der Stream Passwortgeschützt ist? Somit wäre er ja für einen selber bestimmt.

    CU
    Bei Wlan, Routern und Netzwerkfragen: http://www.router-forum.de

  9. #9
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    Dann würde es ja nicht an dritte gehn...

    Somit sage ich persönlich erlaubt. Da es dann ja nciht für Dritte zugänglich gemacht wird.
    Und keiner ausser dir den Stream dann nutzen kann ausser du verbreitest das Passwort, wobei halt geguggt werden muss ob jemand überhaupt berechtigt ist BOS Funk bzw. den Kanal zu hören.

  10. #10
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    Das mag ja so sein das jemand dazu berechtigt ist, aber auch halt nur mit den entsprechenden
    Geräten. Und ein Audiostream fällt sicherlich nicht darunter.
    Gruss Flo

  11. #11
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    Moin ..

    Darf ich also nicht ein Funksignal digitalisieren, das digital über eine Leitung schicken und am
    Ende wieder analogisieren ? Weil das "analogisieren" ein Empfang mit einem nicht dafür
    berechtigten Gerät ist ?

    Gruss,
    Tim

    PS: Natürlich habe ich direkt ein oder sogar zwei Beispiele, wo genau oben beschriebenes erlaubt
    ist, nicht das man die Frage falsch versteht ;)

    Off-Topic: Ging es nicht um
    Verwendung:
    Abspielen eines Filmes zuhause auf der Platte, und diesen dann irgendwo auf der Welt inkl. Sound zu genießen, oder das TV-Programm der TV-Karte ansehen.
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

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