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Thema: Sound über Internet übertragen , wie VNC das Bild

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    10.12.2001
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    Zitat Zitat von BuuBuu Beitrag anzeigen
    Nicht erlaubt!!!

    Das TKG regelt dies ja, man darf zuhören es an dritte aber nicht weiter erzählen...


    Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juli 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 86 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 85 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt." (Ende des Zitats)

    Somit auhc keine öffentliche Ausstrahlung des BOS Funkverkehrs, nutze Live23 z.b. um im Netzwerk vom Auswertungs-PC zum LAptop nach oben oder Nachbarn den Funk "mitzunehmen"...
    Hallo.

    Und wenn der Stream Passwortgeschützt ist? Somit wäre er ja für einen selber bestimmt.

    CU
    Bei Wlan, Routern und Netzwerkfragen: http://www.router-forum.de

  2. #2
    Registriert seit
    30.03.2007
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    29
    Dann würde es ja nicht an dritte gehn...

    Somit sage ich persönlich erlaubt. Da es dann ja nciht für Dritte zugänglich gemacht wird.
    Und keiner ausser dir den Stream dann nutzen kann ausser du verbreitest das Passwort, wobei halt geguggt werden muss ob jemand überhaupt berechtigt ist BOS Funk bzw. den Kanal zu hören.

  3. #3
    Registriert seit
    22.04.2002
    Beiträge
    2.155
    Das mag ja so sein das jemand dazu berechtigt ist, aber auch halt nur mit den entsprechenden
    Geräten. Und ein Audiostream fällt sicherlich nicht darunter.
    Gruss Flo

  4. #4
    Registriert seit
    28.11.2005
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    2.759
    Moin ..

    Darf ich also nicht ein Funksignal digitalisieren, das digital über eine Leitung schicken und am
    Ende wieder analogisieren ? Weil das "analogisieren" ein Empfang mit einem nicht dafür
    berechtigten Gerät ist ?

    Gruss,
    Tim

    PS: Natürlich habe ich direkt ein oder sogar zwei Beispiele, wo genau oben beschriebenes erlaubt
    ist, nicht das man die Frage falsch versteht ;)

    Off-Topic: Ging es nicht um
    Verwendung:
    Abspielen eines Filmes zuhause auf der Platte, und diesen dann irgendwo auf der Welt inkl. Sound zu genießen, oder das TV-Programm der TV-Karte ansehen.
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

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