Seite 1 von 4 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 52

Thema: Handhabung von selbstbeschafften Meldern - Mithören...

  1. #1
    funki112 Gast

    Handhabung von selbstbeschafften Meldern - Mithören...

    Moin!

    Ich habe da mal eine Frage:
    Bei uns gibt es derzeit das Problem, dass einige (jüngere) Kameraden sich FMEs selbst beschafft haben und mit programmierter Schleife für ihre Wehr nutzen. Nun kamen aber vermehrt Beschwerden, dass gerade diese Kamerdaden mit ihrem Melder in der Öffentlichkeit mithören würden.

    Wie sieht denn da die Handhabung aus? Darf der OrtsBM/Funkbeauftragter die privat beschafften Melder einziehen und die Mithörfunktion deaktivieren? Welche Möglichkeiten gibt es noch?

    Gruß Funki

  2. #2
    Registriert seit
    18.04.2006
    Beiträge
    1.599

    ...

    Die Mithörfunktion ist eh nicht erlaubt!!! Egal ob Melder selbstbeschafft, oder er der HIOrg gehört!!!
    So stehts geschrieben!

    Wenn sich leute beschweren, dann zieht die Melder doch ein, und löscht den Monitorbetrieb raus.
    Sollte dann ein betroffener wieder mithören, dann würd ich ihm den Melder wegnehmen...
    Also wenn er, was ja möglich ist, wenn man weiss wie, das Mithören wieder reinprogrammiert!!!

  3. #3
    funki112 Gast
    Das würde ich ja auch gerne tun. Aber wie sieht es da denn rechtlich aus. Der Melder gehört ja nicht der Gemeinde, sondern ist ja Eigentum des Kameraden.

  4. #4
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Zitat Zitat von knuddl Beitrag anzeigen
    Die Mithörfunktion ist eh nicht erlaubt!!! Egal ob Melder selbstbeschafft, oder er der HIOrg gehört!!!
    So stehts geschrieben!

    Wenn sich leute beschweren, dann zieht die Melder doch ein, und löscht den Monitorbetrieb raus.
    Sollte dann ein betroffener wieder mithören, dann würd ich ihm den Melder wegnehmen...
    Also wenn er, was ja möglich ist, wenn man weiss wie, das Mithören wieder reinprogrammiert!!!
    GAAANNZZ BÖÖÖSEEEE,

    Die Melder sind Eigentum der Kameraden.
    Wenn du die jetzt einziehst (=Hoheitlicher Akt! Kompetenz dazu?) begehst DU eine strafbare Handlung. Mithören ist eigendlich generell erst einmal untersagt. In einigen Bundesländern ist aber für einen eng umgrenzten Personenkreis eine Genehmigung möglich!

    Ich würde diese Kameraden darauf ansprechen und Ihnen ggf. die Genehmigung zum nutzen Ihrer privaten Melder zur dienstlichen Alarmierung entziehen (Wenn sie das Mithöhren nicht deaktivieren). Damit dürfen sie den MElder nicht mehr Einsetzen. Tun sie es doch noch, so kann man dann den Schritt weiter zu Anzeige gehen! Dann klären die Strafverfolgungsbehörden dies... Aber mehr kannst DU nicht machen!

    Das einzige was man machen könnte, währe eine freiwillige Überprüfung der Melder! Auch unangemeldet! (evtl. verbunden mit der Erlaubnis private Melder auf dienstliche Schleifen zu Codieren, als Auflage halt)

    Aber Zwangsweise - NO WAY! Dann nur mit Anzeige!

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  5. #5
    funki112 Gast
    sowas habe ich mir schon gedacht...

    Nur das "freundliche" Ansprechen wird vermutlich nichts bringen, weil es ja cool ist einen Melder mit Mithörmöglichkeit zu haben. Und den "muss" man ja zeigen...

    Ich kann mich an einen Kameraden erinnern, der einen neuen Quatto bekommen hat und dann erstmal vier Wochen mit hochgekrempelten Pullover rumgelaufen ist, damit auch jeder seinen neuen Melder am Gürtel sehen konnte... (höchst peinlich und lächerlich, aber leider bei einigen "dummen" Kameraden hoch im Kurs)

  6. #6
    Registriert seit
    10.12.2003
    Beiträge
    3.902
    Vielleicht erstmal drüber reden bevor man gleich die Paragraphen auspackt.

    Auch wenn die Mithörfunktion eigentlich verboten ist, ist sie ja doch irgendwie geduldet und wenn man nicht gerade im Wirtshaus oder im Supermarkt den Melder offen hat, schimpft auch keiner.


    Manchmal denk ich mir, dass hier einige nur nach Paragraphen suchen...
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  7. #7
    Registriert seit
    30.04.2005
    Beiträge
    604
    Es gibt da aber ein Schlupfloch. Im Rahmen der Gefahrenabwehr, darf man bedingt mithören, aber nicht großartig rumposaunen!
    Es gab neulich,bei uns ein größeren Ausfall des Telefonnetzes, und weil die Leitstelle keine Notrufe annehmen konnte, mußte einer ins GH, als Ansprechpartner, und alle Aktiven, die ein Melder mit Mithörfunktion, sollten den nutzen, um mitzuhören, falls da ein Einsatz kommt.

  8. #8
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Private Melder einziehen? Seit wann darf ein "nicht Richter" eine Enteignung durchführen/anordnen? --> Keine Chance!

    Ich würde das Gespräch mit den Kameraden suchen. Das ist der einzige Weg, das "Problem", so es denn eines ist (ich habe eher den verdacht da ist mal wieder ein "der hat das und ich kann es mit meinem Melder nicht" im Busch!) in den Griff zu bekommen.

    Einziger Weg, die Überzeugung zu fördern den Melder nicht öffentlich im Supermarkt o.Ä. auf mithören zu stellen (wohl gemerkt: die Programmierung kann man ohne Einverständnis des Nutzers nicht ändern!) ist mit der Verpflichtung zur Wahrung des Ansehens der HiOrg und deren Folgen bei Nichtbeachtung zu winken.

    Mal eine generelle Frage: sind die genutzten Melder für den genutzten Frequenzbereich bauartbedingt zugelassen? Wenn ja, dann ist auch das Empfangen von Nachrichten ("Mithören") legal, auch wenn einige Staatsanwälte die seit mehreren Jahren (!) gültigen Änderungen der Funkrichtlinien nicht kennen WOLLEN!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  9. #9
    funki112 Gast
    Zitat Zitat von felix000 Beitrag anzeigen
    Auch wenn die Mithörfunktion eigentlich verboten ist, ist sie ja doch irgendwie geduldet und wenn man nicht gerade im Wirtshaus oder im Supermarkt den Melder offen hat, schimpft auch keiner.
    Genau da liegt ja mein Problem: Mithören in der Öffentlichkeit... Wenn schon ein Alterskamerad bei mir ankommt und mich fragt, ob ich weiß wer das sein könnte, der da die ganze Zeit immer mit offenem Melder auf der Straße rumrennt, dann ist der Alterskamerad wohl auch nicht der einzige der den offenen Melder gehört hat.

    Mein Melder hat übrigens auch Mithören. Verboten ist es, das ist klar. Solange das ganze aber nur dann gemacht wird, wenn keiner daneben steht, sollte man das dann vielleicht schon dulden... Nur leider gibt es dann immer wieder "scharze Schafe" die sich an solche "Absprachen" nicht halten und es den anderen dann auch gleich mit versauen...

  10. #10
    funki112 Gast
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    (ich habe eher den verdacht da ist mal wieder ein "der hat das und ich kann es mit meinem Melder nicht" im Busch!)
    Nein, die Beschwerde kam von Kameraden die ebenfalls mithören können, aber durch solche Aktionen Angst haben, dass dann irgendwann bei allen die Mithörfunktion gesperrt wird...

    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Mal eine generelle Frage: sind die genutzten Melder für den genutzten Frequenzbereich bauartbedingt zugelassen? Wenn ja, dann ist auch das Empfangen von Nachrichten ("Mithören") legal, auch wenn einige Staatsanwälte die seit mehreren Jahren (!) gültigen Änderungen der Funkrichtlinien nicht kennen WOLLEN!
    Soll das heißen, dass mit nicht selbstumgebauten Meldern (BMD mit zwei Knöpfen, Quattro 98, etc.) ein Mithören legal ist, wenn diese BOS zugelassen sind und eine Mithörmöglichkeit haben?

  11. #11
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.256
    Zitat Zitat von funki112 Beitrag anzeigen
    Nein, die Beschwerde kam von Kameraden die ebenfalls mithören können, aber durch solche Aktionen Angst haben, dass dann irgendwann bei allen die Mithörfunktion gesperrt wird...
    Die Kameraden dürfen genauso wenig mithören wie die anderen.

    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Private Melder einziehen? Seit wann darf ein "nicht Richter" eine Enteignung durchführen/anordnen? --> Keine Chance!
    Dazu braucht man erstmal keinen Richter .. Stichwort = Sicherstellung/Beschlagnahme


    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Mal eine generelle Frage: sind die genutzten Melder für den genutzten Frequenzbereich bauartbedingt zugelassen? Wenn ja, dann ist auch das Empfangen von Nachrichten ("Mithören") legal, auch wenn einige Staatsanwälte die seit mehreren Jahren (!) gültigen Änderungen der Funkrichtlinien nicht kennen WOLLEN!
    Falsch.
    § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

    1Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. 2

    Somit darfst du nur die Schleifen und Nachrichten auswerten die deinen Funkmelder offiziell "aufmachen"
    Zusätzlich ist lt TR-BOS die Mithörschaltung nicht zulässig.
    C 5.4 Sprachwiedergabe

    C 5.4.1 Meldeempfänger der Verwendungsarten C 3.2 und C 3.3 müssen für die Wiedergabe von Sprachdurchsagen eingerichtet sein. Erst nach Auswertung der jeweiligen Fünftonfolge wird am Ende des Wecktons der Lautsprecher auf den Empfängerausgang geschaltet.
    Für Sonderanwendung können die obersten Landesbehörden abweichende Ausführungen zulas-sen.

    Dadurch das der einzelne Kamerad kaum eine Genehmigung von der Behörde hat ist die Monitorfunktion definitiv verboten.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #12
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    2.332
    Hier sollte das mithören nicht bestraft werden sondern die Dummheit damit öffentlich rumzurennen. Ich würde die Kameraden erstmal 14 Tage suspendieren, und dann schaut die Sache meist anders aus.
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  13. #13
    Registriert seit
    06.03.2005
    Beiträge
    1.778
    Mal eine andere Frage, wie alt ist derjenige/die?

    Hatten die Sprechfunkerlehrgang gehabt?
    Geändert von Glubschi (19.01.2008 um 19:02 Uhr)

  14. #14
    Registriert seit
    18.01.2008
    Beiträge
    122
    Ich hab da a ne storry.Ein Kamerrad von uns kam in ein Polizeikontrolle aber hatte, seinen FME auf mithören und wurde darauf angesprochen.Aber die wollten nur seinen nachweiß für seinen Sprechfunkerlehrgang sehen.

  15. #15
    Registriert seit
    23.02.2006
    Beiträge
    71
    Und den hatte er dabei?
    Ich hab auch immer meine Lehrgangsbestätigungen im Geldbeutel!

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •