Zitat von
knuddl
Die Mithörfunktion ist eh nicht erlaubt!!! Egal ob Melder selbstbeschafft, oder er der HIOrg gehört!!!
So stehts geschrieben!
Wenn sich leute beschweren, dann zieht die Melder doch ein, und löscht den Monitorbetrieb raus.
Sollte dann ein betroffener wieder mithören, dann würd ich ihm den Melder wegnehmen...
Also wenn er, was ja möglich ist, wenn man weiss wie, das Mithören wieder reinprogrammiert!!!
GAAANNZZ BÖÖÖSEEEE,
Die Melder sind Eigentum der Kameraden.
Wenn du die jetzt einziehst (=Hoheitlicher Akt! Kompetenz dazu?) begehst DU eine strafbare Handlung. Mithören ist eigendlich generell erst einmal untersagt. In einigen Bundesländern ist aber für einen eng umgrenzten Personenkreis eine Genehmigung möglich!
Ich würde diese Kameraden darauf ansprechen und Ihnen ggf. die Genehmigung zum nutzen Ihrer privaten Melder zur dienstlichen Alarmierung entziehen (Wenn sie das Mithöhren nicht deaktivieren). Damit dürfen sie den MElder nicht mehr Einsetzen. Tun sie es doch noch, so kann man dann den Schritt weiter zu Anzeige gehen! Dann klären die Strafverfolgungsbehörden dies... Aber mehr kannst DU nicht machen!
Das einzige was man machen könnte, währe eine freiwillige Überprüfung der Melder! Auch unangemeldet! (evtl. verbunden mit der Erlaubnis private Melder auf dienstliche Schleifen zu Codieren, als Auflage halt)
Aber Zwangsweise - NO WAY! Dann nur mit Anzeige!
Gruß
Carsten
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