Hallo!

Nun, der Gesetzgeber, lässt nur sehr wenig Spielraum zu... was die Kenntlichmachung zur Anwendung von Sonderrechten am Privaten PKW angeht!

Einzigstes Zulässiges, und somit effektivstes Mittel ist der sog. " Dachaufsetzer "!

Ein mit Magnet ausgestattetes Schild, welches man auf das Dach des Fahrzeuges stellt, und für Geschwindigkeiten bis zu 200 km/h oder sogar mehr ausgelegt íst! Das soll jetzt nicht als Aufforderung verstanden werden, nun 200 km/h fahren zudürfen!! Den diese darf man NICHT!! Weil dann auf jedenfall das sog. " Übermaßgebot " verletzt ist, und nicht mehr greift!

Nicht inder StVZO ( Straßen - VerkehrsZulsassungs VerOrdnung ) vorgesehen, und damit nicht zulässig sind Dachaufsetzer mit Beleuchtung! Egal, ob blinkent oder nur als Hintergrund...
es stellt eine Lichttechn. Einrichtung dar, und beadrf in solchem Falle einer separaten Prüfung!

Es liegt auch an uns, wie wir die Öffentlichkeit darüber aufklären...das u.u. ein sog. " Raser " auch ein Feuerwehr´ler sein kann, der schnell Hilfe leisten soll und muss, und jeder persönlich dazu beitragen kann, ducrh Verzicht seines Vorrechtes dieses dem Feuerwehrmann zuübertragen...!

Vielleicht noch ein paar Anmerkungen an die jungen und somit noch unerfahrenen Kameraden hier...:
Bitte, denk daran, es bringt nichts. durch rasantes und Gefährdendes Fahrverhalten, andere in Bedrängis oder sogar Gefahr zubringen...nur um möglicherweise 1 Minute früher am Feuerwehrhaus zusein...
Das ist es nicht Wert...! Ihr tut keinem einen Gefallen damit, wenn hinterher mehr Schaden verursacht wurde, als der eigentliche Einsatz gekostet hat!
Ihr kommt noch oft genug als erster an, und könnt im ersten Fahrzeug mitfahren! Es gibt auch keinen Wettkampf oder was zugewinnen, nur an Erfahrung! Sonst weiter nichts!

damit, eine gute ruhige Nacht...

MfG