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Thema: Zulässige Kennzeichnung am Privat-PKW?

  1. #16
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    Sei doch kreativ. Du hast doch bestimmt einen Farbdruckker...das Ganze dann noch schnell laminieren lassen, Klett auf die Rückseite kleben, an die Sonnenblende geklettet und gut iss.

    Nur mal so als kostengünstige Alternative.

    MfG

    brause

  2. #17
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    Also meines wissen ist das kenntlich machen eines Privat-PKW erlaubt, nur blinkende Dachaufsetzer nicht.Die Inanspruchname von Sonderrechten ist Von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt(geduldet).Die Inanspruchname des Wegerechtes ist natürlich untersagt.

    Gruß
    1HFM
    Feuer aus, fahren nach Haus!

  3. #18
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    Nee, also das mit den Sondwerechten (auch auf der Anfahrt zum Gerätehaus) ist sicherlich nicht länderspezifisch geregelt. Die STVO ist ein Bundesgesetz, da können die Länder nicht ihr eigenes Süppchen kochen. Und wenn sie es versuchen gilt der alt rechtsgrundsatz Bundesrecht bricht Landesrecht.
    Was allerdings sein kann ist, dass es in verschiedenen Gerichtsbereichen unterschiedlich Leidsätze hierzu gibt (oder aber auch: Auch Richter sind Menschen, da urteilt -zumindestens im Detail- jeder anders).

    MfG

    brause

  4. #19
    Wache Ost Gast
    Hallo,
    hat sich mal jemand die Mühe gemacht die Zulassung dieser Dachaufsetzer zu lesen. Bei einem Großteil dieser ist der Betrieb an einem fahrenden PKW gar nicht erlaubt, sondern nur zur Kenntlichmachung des stehenden Fahrzeuges. Anders natürlich bei Schildern im Fahrzeuginneren, aber beleuchtet oder sogar blinkend ist hier nicht erlaubt.

  5. #20
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    Windows - kein Tag ohne STRG + ALT + ENTF

  6. #21
    112 Gast
    Hat eigentlich mal einer versucht die Genehmigung nach §38 StVO durchzukriegen??
    Erfolg??

  7. #22
    Jonas Gast
    Hier gibt's z.B. ein Schild für die Sonnenblende:
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...item=727906044


    MfG Jonas

  8. #23
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    4.425
    Hey Leute!


    Ein auf der Anfahrt befindliches Auto mit einem Feuerwehrmann drin, der alarmiert wurde, ...

    - kann Sonderrechte in Anspruch nehmen
    - hat defenitiv kein Wegerecht


    Sollte ein anderer Autofahrer auf seine Vorfahrt bestehen, so hat dieser Recht!


    Das ist 100%ig so! Wir haben auf der Arbeit (Rettungsdienst) mehrere Gerichtsurteile! Ich werde diese mal abtippen und hier posten
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

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