Nee, also das mit den Sondwerechten (auch auf der Anfahrt zum Gerätehaus) ist sicherlich nicht länderspezifisch geregelt. Die STVO ist ein Bundesgesetz, da können die Länder nicht ihr eigenes Süppchen kochen. Und wenn sie es versuchen gilt der alt rechtsgrundsatz Bundesrecht bricht Landesrecht.
Was allerdings sein kann ist, dass es in verschiedenen Gerichtsbereichen unterschiedlich Leidsätze hierzu gibt (oder aber auch: Auch Richter sind Menschen, da urteilt -zumindestens im Detail- jeder anders).
MfG
brause